Sexuelle Belästigungen in Form von unerwünschten Berührungen sind Alltag in Deutschland. Ein besonders krasser Fall hat sich im vergangenen Oktober in der Wurzner Straße in Leipzig ereignet. Dort hat ein 58-jähriger Mann ein 12-jähriges Mädchen erst im Gesicht und später am Po berührt. Er habe sich „dabei nichts weiter gedacht“, sagte der Täter später vor Gericht.
Das Amtsgericht Leipzig hat ein Strafverfahren gegen einen 58-jährigen Mann eingestellt, der im vergangenen Oktober ein 12-jähriges Mädchen sexuell belästigt hat. Allerdings muss er nun 300 Euro an einen Frauenschutzverein zahlen.
Gemeinsam mit seinem Opfer wartete Michael K., der nach eigenen Angaben als Platzwart bei einem Leipziger Sportverein arbeitet, an einer Haltestelle in der Wurzner Straße. Dort berührte er zunächst die Wangen des Mädchens und sagte „Du bist süß“ zu ihr. Als die 12-Jährige in die Straßenbahn einsteigen wollte, berührte er mit der flachen Hand ihren Po.
Richterin Kadler-Orthen stellte K. gleich zu Beginn der Verhandlung die Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage in Aussicht – sofern er die Taten zugibt und der 12-Jährigen damit eine Aussage als Zeugin erspart. Dies sei möglich, da er noch keine Vorstrafen habe.
Michael K. gab bei der anschließenden Befragung durch die Richterin an, sich „dabei nichts weiter gedacht“ zu haben. Er habe „einfach so aus Dummsinn“ den Po berührt. Seiner ebenfalls 12-jährigen Enkeltochter gebe er als Opa „aus Spaß“ auch gelegentlich einen „Klapps“ auf den Po. Richterin Kadler-Orthen belehrte ihn, dass dies kein Spaß sei, sondern das Selbstbestimmungsrecht der Kinder verletze. „Wenn sie eine Berührung möchten, dann zeigen sie das“, sagte Kadler-Orthen.
Der 58-Jährige muss nun 300 Euro an den Verein „Frauen für Frauen“ zahlen. Dieser berät und begleitet Frauen, die „von physischer, psychischer und sexueller Gewalt betroffen oder bedroht sind oder sich in anderen Lebenskrisen befinden“, heißt es auf der Homepage der Stadt Leipzig. Dabei geht es unter anderem um häusliche Gewalt und Stalking.
Weil das Verfahren gegen ihn eingestellt wurde, gilt K. weiterhin als nicht vorbestraft.
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Was ist denn das für eine ‘Belehrung’: „Wenn sie eine Berührung möchten, dann zeigen sie das“?
Kein 12-jähriges Mädchen möchte von irgendjemanden an den Po gefasst werden (auch nicht ins Gesicht oder sonstwohin, zu dessen ‘Bedürfnisbefriedigung’ bzw. irgendeines ‘Überlegenheitsbeweises’), schon gar nicht von einem Fremden.
Gerade wenn der Täter argumentiert, dass er unreflektiert (“Dummsinn”) seinem Bedürfnis nachgegangen ist, also sich nicht im Griff hat und einen ‘Klapps auf den Po’ normal findet..
dem Täter zu überlassen, ob in seiner Wahrnehmung, eine (übergriffige) Berührung gewünscht war,
aus meiner Sicht einfach ein falsches, kinderfeindliches Verständnis für den Täter.
Na, hoffentlich ist der jetzt mindestens ‘polizeibekannt’..
PS: Etwas vollkommen anderes ist es, wenn sich Menschen drücken und streicheln, aus einem gemeinsamen Bedürfnis heraus.. hat aber mit dem hier vorliegenden Fall aber absolut gar nichts zu tun!