Sterbehilfe: Bundesgerichtshof spricht in Leipzig wegweisendes Urteil
Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Leipzig hat am Mittwoch zwei Ärzte freigesprochen, die ihre Patienten beim Sterben begleitet hatten. Die Sterbewilligen hatten die tödlichen Medikamentendosen selbst eingenommen. Die Staatsanwaltschaft hatte die Mediziner wegen Tötungsdelikten und unterlassener Hilfeleistung angeklagt. Sterbehelfer sprechen von einer „epochalen“ Entscheidung. In der Ärzteschaft regt sich Kritik.
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