Das Amtsgericht Leipzig hat zwei Rechtsradikale, die am 11. Januar 2016 am Angriff auf Connewitz beteiligt waren, zu Freiheitsstrafen von einem Jahr und fünf Monaten auf Bewährung verurteilt. Im Vorfeld hatten sich die Prozessbeteiligten auf einen Deal verständigt. Die dafür nötigen Aussagen fielen jedoch knapp aus und brachten keine neuen Erkenntnisse.

Die von einem Neonazimob am 11. Januar 2016 in Connewitz verursachten Ausschreitungen beschäftigen seit fast einem Jahr das Amtsgericht Leipzig. Damals, am 23. August 2018, verurteilte Amtsrichter Pirk zwei Angeklagte ohne Vorstrafen zu jeweils einem Jahr und acht Monaten Gefängnis. Beide hatten während der Verhandlung geschwiegen.

30 Angeklagte wurden nach Zählung der taz mittlerweile verurteilt. Der erste Prozess wirkte offenbar abschreckend: Danach gab es viele Geständnisse und viele Bewährungsstrafen. Dennoch sind laut taz bislang nur 17 Urteile rechtskräftig.

Häufig finden die Verhandlungen mit zwei Angeklagten gleichzeitig statt, so auch am Mittwoch, den 3. Juli. Die Staatsanwaltschaft wirft Andre L. und Daniel Z. vor, sich in der randalierenden Menge aufgehalten zu haben.

Mittendrin, aber nicht dabei

Darauf, dass sich die etwa 40-jährigen Brüder, die im Landkreis Nordsachsen wohnen, selbst an Beschädigungen beteiligt haben, gibt es laut Staatsanwaltschaft keine Hinweise. Mehr als 40 Geschäfte, Wohnungen und Autos wurden an dem Abend beschädigt – es entstand ein Schaden in Höhe von mindestens 113.000 Euro.

Daniel Z., der ältere der beiden Brüder, war vor einigen Jahren ein Protagonist eines Neonazivideos mit dem Titel „Hausbesuch im Antifa-Wohnprojekt in Leipzig-Connewitz“. Laut Recherche einer Leipziger Antifaseite handelte es sich zwar nicht um eine Wohnung in Connewitz, aber tatsächlich um einen ehemaligen Linksradikalen, der vor etwas mehr als zehn Jahren als „ordinärer Neonazi“ von einer Haftstrafe zurückkehrte.

Wie in den meisten Connewitz-Prozessen verständigten sich alle Beteiligten vorab auf einen Deal: Wenn die Angeklagten aussagen, dürfen sie mit einer Bewährungsstrafe von 15 bis 20 Monaten rechnen.

215 Personen wurden am 11. Januar 2016 noch am Tatort in Gewahrsam genommen. Foto: L-IZ.de
Mehr als 215 Personen wurden am 11. Januar 2016 noch am Tatort in Gewahrsam genommen. Foto: L-IZ.de

Rechtsanwalt Göddenhenrich gab im Namen von Z. eine Erklärung ab: Der Angeklagte sei eigentlich auf dem Weg zu Legida gewesen. Der rechtsradikale Verein feierte an diesem Abend in der Innenstadt seinen Geburtstag. Dann habe man sich jedoch dazu entschlossen, stattdessen nach Connewitz zu fahren, um dort „etwas zu veranstalten“. Z. habe gewusst, dass es zu Sachbeschädigungen kommen würde, und diese „innerlich gebilligt“.

Ähnlich äußerte sich anschließend Rechtsanwalt Thimm. Sein Mandant habe die Sachbeschädigungen ebenfalls „gebilligt“, sich selbst aber nicht daran beteiligt. Die beiden Brüder seien gemeinsam mit dem Auto angereist und zusammen durch Connewitz gelaufen.

Staatsanwältin Daute stellte nur wenige Nachfragen zu den Hintergründen des Geschehens; Amtsrichter Blaschke verzichtete komplett darauf. Zu weiteren Beteiligten oder Details des Geschehens äußerten sich die Angeklagten nicht. Auch deren politische Gesinnung wurde während der Verhandlung nicht thematisiert.

Bewährung ohne Reue

Auf die Frage, wie die Angeklagten heute zu den Taten vor knapp dreieinhalb Jahren stehen, antworteten sie ausweichend und ohne erkennbare Reue – obwohl Daute darauf hinwies, dass dies für die Frage der Bewährung relevant sein könnte. In ihrem Plädoyer sagte die Staatsanwältin dennoch, dass sich die Beschuldigten „distanziert“ hätten, „wenn auch nicht ausdrücklich“. Sie forderte für beide eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten.

Amtsrichter Blaschke folgte dieser Forderung. Weil der Landfriedensbruch bereits weit zurückliege und beide keine Vorstrafen besitzen, könne die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden. Gleichzeitig betonte Blaschke, dass es sich um eine „exzessive Gewalttat“ und „bürgerkriegsähnliche Zustände“ gehandelt habe. „Die Anwohner haben um ihr Leben gefürchtet.“ Ohne Geständnis wäre es laut Blaschke auf eine Gefängnisstrafe von mindestens zwei Jahren hinausgelaufen.

Bereits am Freitag steht am Amtsgericht der nächste Prozess gegen einen mutmaßlichen Connewitz-Angreifer an. Das Urteil gegen Andre L. und Daniel Z. ist noch nicht rechtskräftig. Innerhalb einer Woche kann Berufung oder Revision eingelegt werden.

68 Personen, die im Januar 2016 in Connewitz randalierten, sind auch danach mit Straftaten auffällig geworden

68 Personen, die im Januar 2016 in Connewitz randalierten, sind auch danach mit Straftaten auffällig geworden

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