Das Amtsgericht Leipzig hat einen 33-Jährigen wegen vorsätzlicher Körperverletzung, Nötigung und Verstoßes gegen das Waffengesetz zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt. Der Mann soll seine ehemalige Freundin in seiner Wohnung misshandelt haben. Er selbst stellte sich vor Gericht eher als Opfer dar.

Die Staatsanwaltschaft warf Karsten B. vor, die drei Jahre jüngere Martina S. im Januar 2016 in seiner Wohnung eingesperrt zu haben (Anm. d. Red.: die Namen aller Personen wurden geändert). Der Mann soll die Frau mit einem Elektroschocker bedroht, am Verlassen der Wohnung gehindert und sie mit seinen Fingern an Augen, Nase und im Mundbereich verletzt haben. Zudem soll er sie gezwungen haben, einen Liebesbrief an ihn zu verfassen.

Doch B. bestritt die Vorwürfe und stellte S. als die eigentliche Aggressorin dar: Sie sei eifersüchtig gewesen, habe Nachrichten in seinem Handy gelesen und mit dem Gerät auf ihn eingeschlagen. Er habe ihr daraufhin mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen, woraus die Blutspuren in ihrem Gesicht und auf einer Jacke resultierten.

Aus seiner Sicht waren die beiden zu diesem Zeitpunkt schon kein Paar mehr. Martina S. erstattete Anzeige, woraufhin die Polizei bereits am nächsten Tag die Wohnung durchsuchte und mehrere verbotene Waffen fand.

Am zweiten Verhandlungstag äußerten sich mehrere Polizisten zu der Durchsuchung. Da es Hinweise auf eine Schusswaffe in der Wohnung gegeben habe und B. als gefährlich galt, wurde der Einsatz eines Spezialkommandos angeordnet. In der Wohnung fanden die Beamten unter anderem eine Machete, ein Luftgewehr und ein Butterflymesser. Der Angeklagte habe sich ruhig und kooperativ verhalten.

Thomas S., der Vater der jungen Frau, sagte vor Gericht aus, dass er seine Tochter kurz nach dem Vorfall mit Schwellungen im Gesicht gesehen habe. Mehrere Zeugenaussagen legten zudem den Verdacht nahe, dass auch sexuelle Handlungen, insbesondere Sadomaso, beziehungsweise die mögliche Weigerung der Frau, diese durchzuführen, eine Rolle gespielt haben könnten. Sowohl Karsten B. als auch Martina S. hatten dazu vor Gericht jedoch nichts gesagt.

Zudem fand sich bei der Wohnungsdurchsuchung ein von S. geschriebener Zettel mit dem Inhalt: „Hiermit bestätige ich, dass ich dich nicht anzeige.“ Auch dessen Rolle konnte nicht geklärt werden.

Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Richterin Bayer zeigten sich von der Schuld des Angeklagten überzeugt. Das Gericht folgte dabei weitgehend der Forderung der Staatsanwaltschaft, verhängte zusätzlich zur Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten jedoch nicht 100, sondern nur 50 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Die auf Bildern erkennbaren und in einem Bericht der Uniklinik geschilderten Verletzungen passten zur Aussage der Frau, erklärte Bayer.

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