Am Amtsgericht Leipzig wurde am Mittwoch, den 22. Mai, ein knapp 50-jähriger Mann verwarnt, weil er an einem Pflegeheim mehrmals nationalsozialistische Parolen und Zeichen verwendet hat. Offenbar ging es ihm dabei um Aufmerksamkeit um jeden Preis – so zumindest vermuten es seine Eltern und die Pflegekräfte.

Wenn man hört oder liest, welche Straftaten Markus D.* begangen haben soll, dann scheint der Fall eindeutig: Es handelt sich um einen überzeugten Neonazi. Im Frühling 2018 soll der fast 50 Jahre alte Mann mehrmals an einem Pflegeheim den Hitlergruß gezeigt und „Heil Hitler“ gerufen haben. Zudem soll er mit Zigarettenasche ein Hakenkreuz auf die Fassade des Heims gemalt haben.

Doch die Verhandlung im Amtsgericht weckt Zweifel. Nicht an den Taten, denn diese gesteht D. gleich zu Beginn. „Ich habe Mist gebaut.“ Aber an der Motivation. Auf die Frage der Richterin, warum er „Heil Hitler“ gerufen habe, antwortet D.: „Mein Opa hat das immer gerufen.“ Sein im Gerichtssaal anwesender Vater weist das jedoch zurück. „Mein Sohn möchte nur Aufmerksamkeit.“

Das bestätigen auch die Mitarbeiter des Pflegeheims, die als Zeugen gehört werden. Markus D. ist selbst einer der Bewohner und fällt immer wieder durch solche „Provokationen“ auf, erzählen sie. Der Leiter des Pflegeheims berichtet, dass er erst in der vergangenen Woche mit „Guten Morgen, mein Führer“ begrüßt worden sei. Das wiederum sei strafrechtlich nicht relevant, so Richterin Hahn.

D. äußerte Todeswunsch

Offenbar lebt D. zurückgezogen in dem Heim und beteiligt sich fast nie an gemeinschaftlichen Aktivitäten. Er habe früher Alkohol getrunken und sei deshalb gewalttätig geworden, berichtet er. Durch einen Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss erlitt er sichtbar bleibende Schäden am Bein. Ein Altenpfleger erzählt, dass es der größte Wunsch von D. sei, zu sterben. „Wenn ich zu Hitlers Zeiten gelebt hätte, wäre ich längst tot“, soll er ihm einmal gesagt haben.

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft forderte 50 Tagessätze zu je 13 Euro als Strafe, die Verteidigerin bat um eine Verwarnung. Genau diese sprach Richterin Hahn aus. Das bedeutet, dass D. 80 Tagessätze zu je fünf Euro zahlen muss, falls er innerhalb eines Jahres wieder Straftaten begeht.

Hahn nutzte die Urteilsbegründung für ein minutenlanges Plädoyer in Richtung des Verurteilten, sein Leben zu ändern: „Wenn Sie Aufmerksamkeit erregen wollen, dann machen Sie das mit etwas Positivem. Seien Sie ein netter Mensch.“ Zugleich stellte sie klar, dass sie im Wiederholungsfall deutlich härter urteilen werde – so wie das bei ihr üblich sei.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Innerhalb einer Woche kann Berufung oder Revision eingelegt werden.

*Name geändert

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