Das „Zentrum für politische Schönheit“ (ZPS) ist keine kriminelle Vereinigung. Das hat nun auch die Staatsanwaltschaft Gera bestätigt, die ein entsprechendes Verfahren gegen ZPS-Gründer Philipp Ruch eingestellt hat. Medienberichte hatten zuvor darauf hingewiesen, dass die Ermittlungen politisch motiviert gewesen sein könnten. Das ZPS ist unter anderem wegen einer „Überwachung“ von Björn Höcke und der Denunziationskampagne „Soko Chemnitz“ bekannt.
Die Staatsanwaltschaft Gera hat das Ermittlungsverfahren gegen Philipp Ruch eingestellt. Das berichten mehrere Medien unter Berufung auf eine Pressemitteilung des Thüringer Justizministeriums. Gegen den Gründer des Künstlerkollektivs „Zentrum für politische Schönheit“ (ZPS) wurde wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung ermittelt.
Anlass des Verfahrens war eine Aktion des ZPS auf dem Nachbargrundstück des Wohnhauses des AfD-Politikers Björn Höcke im November 2017. Ruch und seine Kollegen hatten dort einen Miniaturnachbau des Holocaust-Mahnmals in Berlin erstellt. Zudem behaupteten sie, das Haus von Höcke zu überwachen. Das ZPS begründete die Aktion unter anderem mit einer Äußerung von Höcke, dass das Holocaust-Mahnmal ein „Denkmal der Schande“ sei.
Es folgte ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Mühlhausen wegen versuchter Nötigung, das später eingestellt wurde. Es blieb unklar, ob Höcke tatsächlich überwacht wurde. Zudem wurde es Ruch zwischenzeitlich untersagt, sich dem Haus von Höcke auf weniger als einen halben Kilometer zu nähern – das zuständige Gericht widerrief das Urteil allerdings.
Höcke und Staatsanwaltschaft Gera im Einklang
Höcke bezeichnete das ZPS wenige Tage nach dem Beginn der Aktion als „terroristische Vereinigung“. Ungefähr zu diesem Zeitpunkt leitete die Staatsanwaltschaft Gera das Ermittlungsverfahren wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung ein.
Ein solches kommt üblicherweise nur dann zum Einsatz, wenn es um schwere Kriminalität wie Mord, Vergewaltigung oder Drogenhandel geht. Ein Verfahren gegen Künstler war bislang nicht bekannt. Im Nationalsozialismus kam der Paragraph regelmäßig zum Einsatz, um Oppositionelle zu bekämpfen.
Weil der Paragraph den Ermittlungsbehörden weitreichende Eingriffsmöglichkeiten in die Privatsphäre der Beschuldigten ermöglicht, ist er auch heute noch stark umstritten. In Leipzig waren in den vergangenen Jahren unter anderem Fußballfans der BSG Chemie und mit ihnen kommunizierende Berufsgeheimnisträger von entsprechenden Maßnahmen betroffen.
Spende an die AfD
Im Fall der Ermittlungen gegen das Zentrum für Politische Schönheit verschärfte sich die Kritik als bekannt wurde, dass der zuständige Staatsanwalt der AfD im vergangenen Jahr 30 Euro gespendet haben soll. Recherchen von Zeit-Online zeigen, dass er in zahlreichen Fällen fragwürdige Entscheidungen getroffen hat – zugunsten politisch Rechter und zu Lasten politisch Linker.
Noch am vergangenen Freitag, den 5. April, hatte Thüringens Justizminister Dieter Lauinger (Grüne) das Verfahren gegen Ruch verteidigt: „Die eingeleiteten Ermittlungen beruhen einzig und allein auf der Tatsache, dass sich das Zentrum für politische Schönheit selbst der Begehung von Straftaten bezichtigt hat. Die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens war unter diesen Umständen rechtsstaatlich konsequent und nicht politisch motiviert.“
Nun wurden die Ermittlungen jedoch eingestellt. Vorausgegangen war ein Gespräch zwischen Staatsanwaltschaft Gera, Generalstaatsanwaltschaft Thüringen und Lauinger. Der zuständige Staatsanwalt sei auf eigenen Wunsch bis zur Klärung der gegen ihn erhobenen Vorwürfe mit anderen Aufgaben betraut worden.
Das ZPS forderte daraufhin Ermittlungen gegen Staatsanwalt, Oberstaatsanwalt, Generalstaatsanwalt und Justizminister. Zudem müssten die bisherigen Entscheidungen in anderen Ermittlungsverfahren „auf Rassismus“ überprüft werden.
In Leipzig war Ruch nicht erwünscht
Neben der Aktion gegen Höcke war das ZPS unter anderem mit der „Soko Chemnitz“ bekannt geworden. Im vergangenen Dezember veröffentlichte es Fotos angeblicher Teilnehmer rechtsradikaler Ausschreitungen im Internet. Es folgten zahlreiche Strafanzeigen gegen das ZPS.
Für Aufsehen sorgte auch eine Entscheidung der Bundeszentrale für politische Bildung, den eigentlich als Redner für ihren Bundeskongress eingeplanten Philipp Ruch wieder auszuladen. Der Kongress fand im März in Leipzig statt. Zur Begründung nannte die Bundeszentrale unter anderem ein gegen Ruch laufendes Ermittlungsverfahren.
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Keine Kommentare bisher
Man muß das ZPS nicht mögen, und manche Aktionen überschreiten m. M. n. die Grenzen des guten Geschmacks. Aber Ermittlungen wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung? Das ist schon selbst fast kriminell, jedenfalls einer Demokratie zutiefst unwürdig. Und ein Grüner Justizminister verteidigt das noch?
Eine Partei, die das in ihren Reihen duldet, ist nicht wählbar.