Für die ehemalige AfD-Vorsitzende Frauke Petry stehen bald wichtige Entscheidungen an. Bereits im März möchte das Landgericht Dresden darüber urteilen, ob Petry im Wahlprüfungsausschuss des sächsischen Landtages unter Eid gelogen hat. Ende April und Anfang Mai stehen zudem zwei Termine am Amtsgericht Leipzig an. Hier lautet der Vorwurf: Steuerhinterziehung, Subventionsbetrug und Untreue.
Der Prozess gegen die ehemalige AfD-Vorsitzende Frauke Petry wegen Steuerhinterziehung, Subventionsbetrug und Untreue soll im April in Leipzig neu beginnen. Das berichten mehrere Medien unter Berufung auf das Amtsgericht. Wegen eines Formfehlers war die erste Verhandlung im vergangenen Dezember ausgesetzt worden. Als neue Termine hat das Amtsgericht nun den 29. April und den 6. Mai bestimmt.
Fördermittel für Privatinsolvenz?
Die Staatsanwaltschaft wirft Petry vor, mehrere tausend Euro öffentlicher Fördermittel für ihre Privatinsolvenz genutzt zu haben. Außerdem habe sie sich 1.520 Euro zu Unrecht von der Steuer erstatten lassen.
Petry hatte einen Strafbefehl in Höhe von 38.000 Euro erhalten. Dagegen legte sie Einspruch ein, sodass eine mündliche Verhandlung am Amtsgericht nötig wurde.
Während des Termins am 17. Dezember äußerte sie sich nicht zu dem Sachverhalt. Ihr Anwalt beklagte jedoch einen Formfehler bei seiner Vorladung. Zudem zweifelte er die Glaubwürdigkeit des Hauptbelastungszeugen an – dieser habe zuvor erfolglos einen privaten Rechtsstreit gegen Petry geführt. Den Antrag, das Verfahren einzustellen, lehnte die Staatsanwaltschaft ab.
Meineid-Prozess in Dresden
Am Landgericht Dresden läuft gegen Petry ein weiterer Prozess. Die Staatsanwaltschaft legt ihr zu Last, im September 2015 im Wahlprüfungsausschuss des sächsischen Landtages unter Eid gelogen zu haben. Petry sollte sich dort zu Darlehen äußern, die AfD-Kandidaten der Partei schriftlich zusagen mussten, wenn sie über die Landesliste ins Parlament einziehen wollten. Petry sagte im Ausschuss, dass die Kandidaten nach ihrem Einzug in den Landtag das Geld zurückfordern durften.
Diese Aussage entsprach jedoch nicht den Tatsachen. Petry selbst hatte einen Fehler bereits eingeräumt, jedoch bestritten, vorsätzlich falsch ausgesagt zu haben. Nach den ersten Zeugenaussagen äußerte der Richter ebenfalls Zweifel am Vorsatz. Eine Einstellung des Verfahrens lehnte er jedoch ab.
Sollte Petry zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt werden, dürfte sie nicht für die „Blaue Partei“ zur Wahl antreten. Mit einem Urteil ist im März zu rechnen.
Meineid-Prozess gegen Ex-AfD-Chefin Petry hat begonnen
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