Während des Fußballspiels zwischen der BSG Chemie Leipzig und dem BFC Dynamo im April dieses Jahres wurden drei Polizisten von Spritzern aus einem Bierbecher getroffen. Sie fühlten sich beleidigt und zeigten einen 45-jährigen Fan der Gästemannschaft an. Dieser wollte offenbar einen Wasserwerfer treffen, dessen Lärm ihn störte. Nun muss der Beschuldigte 300 Euro an einen gemeinnützigen Verein zahlen.

Wer gelegentlich ein Fußballspiel besucht, weiß, dass es dort eine Dusche geben kann. Wenn das eigene Team ein Tor erzielt oder kassiert, fliegt der eine oder andere Bierbecher durch die Luft. Beim Spiel zwischen der BSG Chemie Leipzig und dem BFC Dynamo am 15. April dieses Jahres ist genau das passiert.

Drei Personen haben dabei einige Spritzer abbekommen und fanden das gar nicht lustig. Sie erstatteten Anzeige wegen Beleidigung. Bei den Betroffenen handelt es sich um Polizisten.

Der Übeltäter heißt Rafael K.* und wirkt nicht wie ein Fußball-Rowdy aus der Klischeekiste. Beim Verhandlungstermin am Amtsgericht Leipzig tritt er zurückhaltend auf und bezeichnet sich als „glücklich verheiratet“. Tatsächlich ist er nicht mal ein normaler Fußball-Fan. Er sei lediglich mit einigen Freunden von Berlin nach Leipzig gefahren, um im Gästeblock gemeinsam etwas Zeit zu verbringen.

Der Alkohol floss dabei offenbar reichlich. Abgesehen vom Gegentor störten sich die Freunde angeblich auch am lauten Geräusch eines Wasserwerfers, der hinter dem Gästeblock parkte. Man habe darum gebeten, den Motor auszustellen, doch das sei ignoriert worden. Irgendwann flog dann der noch zu einem Viertel gefüllte Bierbecher aus der Hand von K. in Richtung des Wasserwerfers. Zumindest war das der Plan.

Stattdessen landete er auf der Motorhaube eines Dienstwagens der Polizei – drei daneben stehende Beamte bekamen die Spritzer ab.

Ein Polizist konnte K. schnell als Täter identifizieren. Er habe ihn kurz zuvor noch mit einem Bierbecher in der Hand gesehen – dann hätten sich die Hände jedoch in der Hosentasche befunden. Der Werfer bekannte sich vor Gericht schuldig und bat die Polizisten um Entschuldigung. Was genau er mit dem Wurf bezweckte, blieb offen – der Becher flog offenbar während des Gegentores über seinen Rücken nach hinten.

Auf Nachfrage der Richterin bekräftigten die beiden anwesenden Polizisten, sich beleidigt gefühlt zu haben. „Es ist ein Unding, dass ein Dienstwagen mit einem Bierbecher beworfen wird“, sagte einer von ihnen.

Am Ende einigten sich die Anwesenden auf eine Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage in Höhe von 300 Euro. Diese muss K. bis Mitte Januar überweisen. Eigentlich hätten Staatsanwaltschaft und Richterin das Geld gerne bei einer Hundestaffel der Polizei gesehen – allerdings handelt es sich dabei nicht um einen gemeinnützigen Verein. Nun darf sich die Kinderhilfe Leipzig über das Geld freuen.

*Name geändert

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