Schon einmal war Stadtrat Enrico Böhm wegen eines Angriffs auf eine Radfahrerin zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Nun stand der ehemalige NPD-Kreisvorsitzende erneut wegen einer Auseinandersetzung mit einem Radfahrer vor Gericht – und bekam erneut eine Bewährungsstrafe. Er selbst bestritt bis zum Schluss die meisten Vorwürfe.

Das Amtsgericht Leipzig hat Stadtrat Enrico Böhm und seine Freundin Annemarie K. zu Freiheitsstrafen auf Bewährung verurteilt. Beide waren am 2. August 2015 in eine Auseinandersetzung mit einem Radfahrer verwickelt gewesen. Der ehemalige NPD-Kreisvorsitzende Böhm wurde zu zehn Monaten verurteilt, K. zu sechseinhalb.

Die beiden Angeklagten blieben bis zum Schluss bei der Darstellung, dass sie nicht Täter, sondern Opfer waren. Nach ihren Aussagen spielte sich der Vorfall so ab: Auf der Sommerfelder Straße kam es bei einem Überholvorgang fast zu einem Zusammenstoß mit einem Radfahrer. Dieser habe anschließend mit körperlicher Gewalt gedroht und tatsächlich auf die Angeklagten eingeschlagen. Diese hätten sich lediglich gewehrt.

Aus Sicht der Staatsanwaltschaft, des Radfahrers und dessen Verlobter entspricht das nicht dem tatsächlichen Hergang. Demnach habe Böhm den Radfahrer fast von der Straße gedrängt. Als dieser anschließend ein Foto der Insassen beziehungsweise des Nummernschildes anfertigen wollte, sei Böhm leicht gegen sein Bein gefahren.

Der Radfahrer habe daraufhin auf die Motorhaube geschlagen. Böhm und seine Freundin seien ausgestiegen und hätten den Radfahrer verprügelt. Dann soll der Stadtrat schließlich einen Anruf getätigt und darin über eine geplante „Hinrichtung“ des Radfahrers gesprochen haben.

Einen Entlastungszeugen bewertete die Staatsanwaltschaft als unglaubwürdig. Dabei handelte es sich um Axel R., einen ehemaligen Vizevorsitzender der Leipziger NPD. Im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft forderte Böhms Rechtsanwalt Arndt Hohnstädter einen Freispruch. Er kritisierte zudem die „rechtswidrige“ Verhaftung seines Mandanten, die zu einer Untersuchungshaft geführt hatte. Auch Böhm meldete sich ausführlich zu Wort und sprach von einem „Schauprozess“.

Obwohl die beiden Angeklagten einschlägig vorbestraft sind, beließ es Richterin Weidelhofer bei Bewährungsstrafen. Als Gründe nannte sie unter anderem die Untersuchungshaft und den langen Zeitraum seit dem Vorfall. Zudem habe es bei dem Geschädigten keine schweren Verletzungen gegeben.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Innerhalb einer Woche kann Berufung oder Revision eingelegt werden.

Stadtrat Enrico Böhm (Ex-NPD) wegen Beleidigung einer Journalistin verurteilt + Video

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