Er soll nach einem Polizisten getreten haben, um auf die Route einer NPD-Demonstration in Dresden zu gelangen – das Amtsgericht Leipzig hat nun einen heute 22-Jährigen wegen versuchter Körperverletzung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte zu 30 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Der Aufzug fand bereits vor knapp dreieinhalb Jahren statt.

Der mittlerweile 22-jährige Joel L.* war am 17. Juni 2015 in Dresden auf der Straße, um gegen einen NPD-Aufzug zu demonstrieren. Weil er dabei nach Überzeugung des Amtsgerichts Leipzig gegen Polizisten gewalttätig wurde, verurteilte dieses ihn nun zu 30 Stunden gemeinnütziger Arbeit.

Laut der Forschungsgruppe „Durchgezählt“ beteiligten sich an jenem Tag zwischen 130 und 140 Personen an der NPD-Demo und etwa 250 bis 290 Menschen an der Protestkundgebung am Rande des Aufzugs. Zudem waren mehr als 700 Polizisten im Einsatz. Die Anklage warf L. vor, nach einem Beamten getreten zu haben, um eine Polizeikette zu durchbrechen. Das sei ihm jedoch nicht gelungen. Außerdem soll er die Ausrüstung des Polizisten beschädigt und sich gewehrt haben, als ihn mehrere Kollegen wegbrachten, um seine Identität festzustellen.

Politisches Statement

Der Angeklagte verlas zunächst ein politisches Statement: Es habe „teils heftige Übergriffe“ durch die Polizei auf Gegendemonstranten, „willkürliche Ingewahrsamnahmen“ und einen „massiven Pfeffersprayeinsatz“ gegeben. Zu den gegen ihn gerichteten Vorwürfen sagte er lediglich, dass er von hinten gegen die Polizisten geschoben worden sei. Auf die Fragen der Amtsrichterin Guha, ob er die Kette durchbrechen wollte sowie nach dem Polizisten getreten und an dessen Ausrüstung gezerrt habe, antwortete er, dass er sich nicht mehr erinnere.

Zudem verwies L. auf ein Polizeivideo, in welchem sein Angriff nicht zu sehen sei und in dem drei Sekunden fehlten. Laut Amtsrichterin Guha handelte es sich um eine alte Kamera und einen technischen Fehler. Der Angeklagte argumentierte, dass es nur schwer vorstellbar sei, dass sein Angriff in den fehlenden drei Sekunden stattgefunden haben solle.

Polizist widerspricht Angeklagtem

Der laut Anklage angegriffene Polizist sprach anschließend von „massiven körperlichen Handlungen“, denen er jedoch ausweichen konnte und deshalb nicht verletzt wurde. Auf die Frage der Richterin, ob L. tatsächlich von hinten nach vorne geschoben worden sei, antwortete er: „Nein, das stimmt nicht.“ Ein anderer Polizist schilderte danach, dass der Angeklagte „getreten, gestrampelt und geschrien“ habe, als man ihn aus dem Sichtfeld der übrigen Demoteilnehmer bringen wollte. Den Einsatzsanitäter der Polizei, der sich um eine Verletzung kümmern sollte, habe L. nicht akzeptiert.

Der sichtlich nervöse Angeklagte verteidigte sich selbst und stellte beiden Polizisten mehrere Fragen. So wollte er von dem zweiten Zeugen wissen, wie dieser sich die Verletzungen erkläre und die Tatsache, dass er trotz seiner angeblichen Aggressivität nicht in Handschellen abgeführt wurde. Richterin Guha wartete die Antworten des Polizisten allerdings gar nicht erst ab und erklärte, dass dies nicht relevant sei.

Unüberlegt und unreif

Ein anwesender Mitarbeiter der Jugendgerichtshilfe plädierte dafür, bei dem damals 19-Jährigen noch das Jugendstrafrecht anzuwenden. Diese Empfehlung übernahm die Staatsanwaltschaft und forderte wegen „jugendlicher Unüberlegtheit“ und „sozialer Unreife“ eine Verurteilung zu 60 Stunden gemeinnütziger Arbeit.

Richterin Guha urteilte deutlich milder und beließ es bei 30 Stunden. Sie sagte, dass es L. vermutlich nicht darum gegangen sei, einen Polizisten zu verletzten, und die Beschädigung der Ausrüstung nicht vorsätzlich, sondern „im Eifer des Gefechts“ geschehen sei.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Innerhalb einer Woche kann Berufung oder Revision eingelegt werden.

*Name geändert

So können Sie die Berichterstattung der Leipziger Zeitung unterstützen:

René Loch über einen freien Förderbetrag senden.
oder

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar