Es war ein gezielter Angriff auf Journalisten – zumindest hatten die anwesenden Medienvertreter es so wahrgenommen, als am 21. Januar 2015 aus einer Legida-Demonstration heraus mehrere dutzend Vermummte auf sie losstürmten. Einer davon war Ricco W., der dabei einen Fotografen getreten haben soll. Doch weil es für den Tritt weder Foto- oder Videomaterial noch Zeugen gibt, sprach das Amtsgericht den 33-Jährigen frei. Die Staatsanwaltschaft ist in Berufung gegangen.
Das Amtsgericht Leipzig hat einen 33-Jährigen freigesprochen, der am 21. Januar 2015 an einem Angriff auf Journalisten beteiligt gewesen sein soll. Im Laufe der damaligen Legida-Demonstration in der Innenstadt waren mehrere dutzend Personen mehrheitlich vermummt auf die Medienvertreter zugerannt. Diese mussten daraufhin die Flucht ergreifen.
Dem Beschuldigten Ricco W. wurde vorgeworfen, einen Fotografen getreten zu haben. Dieser fiel zu Boden. Die Ausrüstung ging teilweise kaputt; es entstand ein Schaden in mittlerer dreistelliger Höhe. Zudem hatte der Journalist nach eigenen Angaben anschließend etwa zwei Monate mit Problemen beim Gehen zu kämpfen.
Von dem möglichen Tritt existiert offenbar kein Foto- oder Videomaterial. In einem auf Youtube veröffentlichten Video ist lediglich zu sehen, dass der Fotograf am Boden liegt und Ricco W. an ihm vorbeiläuft. Bei der Rückkehr zur Demonstration deutet W. eine Bewegung in Richtung des mittlerweile aufgestandenen Journalisten an. Auf einem Foto soll zudem zu sehen sein, wie der Beschuldigte kurz vor dem Sturz des Fotografen mit dem Bein ausholt.
Die entscheidende Szene fehlt
Während der Gerichtsverhandlung diskutierten Richterin, Verteidigung und Staatsanwaltschaft unter anderem über die Frage, ob dabei die Ausholbewegung zu einem Tritt zu sehen sei. Laut Staatsanwaltschaft ist dies anhand der Körperhaltung ersichtlich; die Verteidigung bestritt dies. Die Richterin argumentierte anschließend, dass die entscheidende Szene fehle und sprach den Beschuldigten deshalb frei.
Dass er in Richtung der Journalisten gerannt ist, bestritt Ricco W. nicht. Dafür habe es jedoch keinen Anlass gegeben, außer, dass viele andere ebenfalls losgerannt seien. In dem Video ist allerdings zu erkennen, dass W. ganz vorne rennt. Sein Verteidiger bezeichnete das Losrennen später als „Ausdruck der Meinungsäußerung“. Die Staatsanwaltschaft hatte hier eine Nötigung gesehen.
Ob es bei dem Freispruch bleibt, ist noch unklar. Die Staatsanwaltschaft hat Berufung eingelegt.
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