Wirklich von der Öffentlichkeit wahrgenommen wurde das Verfahren der Generalstaatsanwaltschaft Dresden gegen eine vermeintliche kriminelle Verreinigung im Umfeld der BSG Chemie Leipzig erst, als Journalisten und Rechtsanwälte zum Abhör-Objekt der Ermittler wurden. Eigentlich eher als „Beifang“, weil die Ermittler die Abhörmaßnahmen wie ein Schleppnetz betrieben – in der verzweifelten Suche nach einer kriminellen Vereinigung, die es nie gab. Und weil der erste Versuch ohne Ergebnis blieb, gab’s dann gleich noch einen zweiten.
Fast drei Jahre hat die Generalstaatsanwaltschaft in Dresden gegen mindestens 20 vermeintliche Ultras von Chemie Leipzig nach §129 der StPO ermittelt, doch herausgekommen ist – mal wieder – nichts, stellt nun das Rechtshilfekollektiv Chemie Leipzig fest. Wieder einmal wurden die simpelsten Gespräche zwischen Vereinsmitgliedern, Fußballanhängern, Betreuern, Freunden und Bekannten zu etwas, in dem sächsische Polizisten nach den geringsten Verdachtsspuren suchten, aus diesen Verbindungen rund um den Fußballclub aus dem Leipziger Westen ein kriminelles Netzwerk zu stricken.
Das Verfahren, das im August 2015 losgetreten wurde, ist nun mit Schreiben an die vermeintlichen Beschuldigten am 20. Juni 2018 eingestellt worden. Lapidar heißt es im Einstellungsbrief aus Dresden „das Ermittlungsverfahren gegen Sie wegen der Bildung Krimineller Vereinigungen (…) wird gemäß §170 Abs. 2 eingestellt“.
Weitere Informationen zur Dimension des Verfahrens blieben aus. Zeitgleich erhielten hunderte Dritte – darunter Freunde, Bekannte, Verwandte und Arbeitgeber sowie Kollegen, darunter auch ÄrztInnen – Briefe der Staatsanwaltschaft, dass sie im Rahmen der TKÜ-Maßnahmen mit abgehört wurden.
Bereits zwischen 2013 und 2016 hatten die Ermittler in einem sogenannten „Strukturermittlungsverfahren“ gegen die alternative Szene in Leipzig unter anderem auch Chemie-Fans und Mitglieder des Vereins der Bildung einer Kriminellen Vereinigung verdächtigt. Damals gerieten neben dem Sozialarbeiter der Fans auch mehrere RechtsanwältInnen, ÄrztInnen und neun JournalistInnen als BerufsgeheimnisträgerInnen in den Fokus von LKA und Staatsanwaltschaft. Bis heute sind die zweifelhaften, bisweilen sogar rechtswidrigen Überwachungen nicht aufgearbeitet worden.
Von Fehlerkultur und kritischer Analyse keine Spur, kritisiert das Rechtshilfekollektiv. Immerhin hatte man damals knapp 57.000 Telefonate und Nachrichten „erfasst“ und fein säuberlich protokolliert sowie kommentiert. Lapidar hieß es sinngemäß von der Staatsanwaltschaft, dass die Einstellung ein Beleg für das Funktionieren rechtsstaatlicher Institutionen in Sachsen sei.
„Zum zweiten Mal innerhalb weniger Jahre wurde damit ein gigantischer Überwachungs- und Repressionsapparat in Bewegung gesetzt, mit dem ein riesiger Kreis von Personen aufgrund einer hanebüchenen Arbeitsthese aus Ermittlerkreisen bis aufs Kleinste durchleuchtet wurde“, konstatiert Fabian Grundmann, Sprecher des Rechtshilfekollektivs Chemie Leipzig e.V.
Neben den ehemals beschuldigten Personen, deren Verwandten, FreundInnen, KollegInnen oder GeschäftspartnerInnen richteten sich die Verfahren auch gegen verschiedenste Leipziger Institutionen: gegen zivilgesellschaftliche Vereine, Fußballclubs und deren Fanclubs, Kultur und Jugendzentren, Spätverkäufe, Kneipen oder Jugendhilfeeinrichtungen. Sie alle sollten Teil eines absurden Netzwerks sein, das ein eigenes „Subsystem“ aufgebaut habe und „Stimmung gegen Sicherheitsbehörden“ propagiere.
Dass diese Vorwürfe, die laut Grundmann „eher ins Reich der Aluhüte und Verschwörungstheorien gehören“, allen Ernstes durch das Sächsische Ministerium für Justiz kolportiert und gedeckt werden, „macht uns tief betroffen“, stellt das Rechtshilfekollektiv fest. „Die Sächsischen Verhältnisse – deren anti-demokratischer, obrigkeitsstaatlicher und repressiver Charakter ja langsam in rückwärtsgewandte Gewohnheit umschlägt – haben ein neues, besonders widerliches Level erreicht. Stellvertretend für alle von den Ermittlungen betroffenen Personen fordern wir eine transparente und lückenlose Aufklärung über den Umfang und die Dimension der praktizierten Überwachungsmaßnahmen. Wir zumindest gehen davon aus, dass die Ermittler zum wiederholten Male ihre Kompetenzen weitreichend überschritten haben.“
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