Rechtsextremisten dürfen die Seenotrettungsorganisation „Mission Lifeline“ als „Schlepper“ bezeichnen. Dies hat das Oberlandesgericht Dresden am Freitag entschieden. Entsprechende Äußerungen waren von Dresdner Mitgliedern der Identitären Bewegung verbreitet und auf der Facebook-Seite von „Pegida“ geteilt worden.
Für die einen sind die Seenotretter Helfer in der Not. Für Dresdner Rechtsextremisten sind sie wahlweise “Schlepper”, eine “Schlepperorganisation” und eine “Schlepper-NGO”. „Mission Lifeline“ sucht mit einem privat finanzierten Schiff entlang der lybischen Küste im Mittelmeer nach in Seenot geratenen Menschen. Seit der Gründung im Mai 2016 ist der Dresdner Verein aggressiven Schmähungen durch Neonazis ausgesetzt, die die Arbeit der Helfer diffamieren.
Die Richter kassierten mit dem Urteil eine Entscheidung des Dresdner Landgerichts zugunsten der Seenotretter. Das Landgericht hatte in den von „Pegida“ und dessen Vize-Chef Siegfried Däbritz geteilten Beiträgen eine unzulässige Schmähkritik gesehen, weil unter dem Begriff der Schlepperbande eine Gruppierung zu verstehen sei, die gegen Bezahlung Flüchtlingen zur illegalen Einreise in die EU verhelfe und dabei deren Leben aufs Spiel setze.
Nach Auffassung des Oberlandesgerichts können sich die Rechten auf die Meinungsfreiheit berufen. Bei den im Streit stehenden Äußerungen handele es sich um substanzarme Werturteile, die in der Gesamtwürdigung die Schwelle zur unzulässigen Schmähkritik noch nicht erreichten. Bei Abwägung der widerstreitenden Grundrechtspositionen habe hier die Meinungsfreiheit der Beklagten Vorrang. Dass die Klägerin aufgrund dieser Äußerungen in einer breiteren Öffentlichkeit “an den Pranger gestellt” werde, sei nicht zu erwarten, so die Urteilsbegründung.
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