Seine immer wieder beteuerte Unschuld half ihm nicht: Im Berufungsverfahren wegen Landfriedensbruchs in einem besonders schweren Fall bestätigte das Landgericht am Donnerstag eine Haftstrafe ohne Bewährung für einen 25-Jährigen. Er soll sich an linksmotivierten Ausschreitungen im Januar 2015 beteiligt haben.
Wie bereits das Amtsgericht Leipzig sah es auch die nächsthöhere Instanz als erwiesen an, dass Johann G. (25) am Abend des 15. Januar 2015 an einer gewaltsamen Spontandemonstration in Leipzig beteiligt gewesen war. Damals war es in der Leipziger City aus einem Aufzug von mehreren hundert Demonstranten heraus zu Angriffen auf Polizei, Bankgebäude und Behörden gekommen. Unter anderem wurde auch der Frisiersalon eines lokalen AfD-Funktionärs attackiert. Insgesamt entstanden mehrere tausend Euro Sachschaden.
Als Anlass galt die Ermordung eines aus Eritrea stammenden Asylbewerbers in Dresden Ende 2014. Teile der linken Szene gingen von einem rassistischen Verbrechen aus und warfen den Strafverfolgern Vertuschung vor. Allerdings nahm die Polizei später einen Landsmann (27) des Getöteten fest, der gestand, den 20-Jährigen Khalid I. im Zuge eines Streits erstochen zu haben.
Johann G. hatte als mutmaßlich Beteiligter vom Amtsgericht eine Sanktion von zwei Jahren und neun Monaten Haft kassiert. Eine Vorstrafe war hier mit eingeflossen. Die DNA des früheren Theologiestudenten, der dann ins Fach Geschichte wechselte, war an mehreren Örtlichkeiten auf Steinen sichergestellt worden. Laut Erklärung des Beschuldigten, die er durch seinen Verteidiger wiederholen ließ, sei dies wahrscheinlich durch Niesen zu erklären. Er habe den unangemeldeten Aufzug in der Universitätsbibliothek mitbekommen, sei daraufhin hinausgegangen, ohne sich jedoch beteiligt zu haben.
Die 14. Strafkammer sah diese Version als Schutzbehauptung. Schon während des Berufungsverfahrens hatte das Gericht seine Zweifel nicht verborgen: Es sei schon fast euphemistisch, die Einlassung Johann G.s als „nicht rund“ zu bezeichnen, sagte der Vorsitzende Bernd Gicklhorn.
Der wegen Körperverletzung vorbestrafte Johann G. wurde am Ende zu einem Jahr und sieben Monaten Freiheitsentzug verurteilt, von dem aus formaljuristischen Gründen vier Monate entfallen. Staatsanwalt Tobias Merkel hatte vier Monate mehr gefordert, Verteidiger Christian Avenarius dagegen Freispruch.
Johann G. nahm das Urteil grinsend und ohne äußere Regung auf. Er hatte sich vor der Berufungskammer lediglich zu seiner Biographie geäußert. Seine politische Gesinnung und auch entsprechende Tattoos wollte er dagegen nicht kommentieren.
Gegen das Urteil ist noch eine Revision möglich.
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