„Ich bereue, was ich gemacht habe. Ich bereue das sehr.“ Leise und mit brüchiger Stimme formulierte Ghulam Abas R. (39) am Donnerstag sein Schlusswort vor der Urteilsverkündung. Der Afghane hatte die Tötung seiner hochschwangeren Ehefrau im August 2017 gestanden. Dafür erhielt er nun eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes.
Reglos und die Hände wie zum Gebet gefaltet, lauschte Ghulam Abas R. der Dolmetscherin, welche die Worte des Vorsitzenden Richters Hans Jagenlauf übersetzte. Sämtliche Details der unfassbaren Bluttat vom 11. August 2017 in einem Lindenauer Wohnprojekt für Geflüchtete wurden noch einmal beleuchtet: Vier kraftvolle Messerstiche trafen die in der 32. Woche schwangere Ehefrau des Angeklagten in den Brustbereich. Nicht einmal bei Anwesenheit eines Notarztes hätten die 34-Jährige Mahin R. und das ungeborene Mädchen eine Überlebenschance gehabt, erklärte Staatsanwalt Klaus-Dieter Müller in seinem Plädoyer.
Das Verbrechen geschah offenbar aus Wut und Eifersucht heraus: Ghulam Abas R. unterstellte seiner Ehefrau, die Ende 2015 mit ihm und den gemeinsamen Söhnen (9 und 11) nach Deutschland gekommen war, eine Liebesaffäre. In seiner Wahnvorstellung forderte er sie mehrfach auf, ihre Unschuld auf den Koran zu schwören, besorgte sich gar Kamera und Aufnahmegerät, um die vermeintliche Liaison zu beweisen. Schon im Vorfeld kam es immer wieder zu Ausbrüchen und Drohungen des Angeklagten, die seine Frau schließlich bewogen, in eine separate Schutzwohnung direkt neben der Familienunterkunft zu ziehen. Auf bislang ungeklärte Weise konnte sich Ghulam Abas R. jedoch Zugang verschaffen und verübte hier die grausame Tat.
Danach stürzte er sich in Suizidabsicht aus knapp 13 Metern Höhe in den Innenhof des Hauses, überlebte den Sturz aber schwerst verletzt. Zur Verkündung des Urteils wurde der Afghane in einem Rollstuhl hineingeschoben.
Besonders bitter: Bis heute existieren keinerlei Hinweise für eine außereheliche Verbindung des Mordopfers, hob auch der Vorsitzende in seiner Urteilsbegründung hervor. Im Gegenteil erwiesen Untersuchungen, dass das ungeborene Mädchen eindeutig von Ghulam Abas R. stammt. „Aus blindem Hass und Eifersucht hat er das Leben der Ehefrau und des Kindes ausgelöscht“, konstatierte der Richter.
Er zeichnete in seiner Rückschau ein problematisches Bild des Angeklagten, der in jungen Jahren aus Afghanistan floh, über die Stationen Iran und Türkei nach Deutschland kam, ohne irgendwo Fuß zu fassen. Die Ehe sei sicherlich keine Liebesheirat gewesen, häufig kam es zu Streitigkeiten. Auch mit der wachsenden Emanzipation seiner Frau habe der gelernte Schneider nicht Schritt zu halten gewusst, sagte Jagenlauf. Der finanzielle Engpass der Familie, Arbeitslosigkeit und ein abgelehnter Asylantrag verschärften die Spannungen zusätzlich.
Keine besondere Schwere der Schuld
Das Gericht folgte in seiner rechtlichen Wertung als Mord aus niederen Beweggründen in Tateinheit mit Schwangerschaftsabbruch der Anklage. Staatsanwalt Klaus-Dieter Müller hatte zusätzlich die Feststellung einer besonderen Schuldschwere gefordert, was eine Haftentlassung nach 15 Jahren nahezu ausschließt. Das lehnte die Kammer ab, da schulderschwerende Gesichtspunkte nicht überwiegen würden. Das abgelegte Geständnis, die fehlenden Vorstrafen und Reumütigkeit sprächen für den Angeklagten, zudem handele es sich um eine Einzeltat. Dennoch sei eine Bewährung auch nach 15 Jahren Gefängnis keineswegs zwingend, betonte der Vorsitzende.
Die Verteidigung ging von einem „affektiv besetzten Tatmotiv“ aus und beantragte eine Verurteilung wegen Totschlags. Sein Mandant habe von einer „totalen Verweigerung“ hin zu einem Geständnis durchaus eine Entwicklung genommen, er bleibe aber ein „todunglücklicher Mensch“, sagte Rechtsanwalt Rainer Wittner, der Ghulam Abas R. von Beginn an als Rechtsbeistand begleitet hatte.
In seinem Schlusswort bedauerte der 39-Jährige Mann das Geschehen und äußerte seine Hoffnung, irgendwann wieder bei den Kindern sein zu können. Die beiden Söhne (9 und 11) des Ehepaares wachsen elternlos in einer betreuten Wohngemeinschaft auf, da sie keine Verwandten in Deutschland haben.
Die Option eines Zusammenlebens mit den Jungen, so der Vorsitzende, habe sich der Angeklagte jedoch auf lange Zeit vereitelt: „Ob Ihre Söhne Ihnen noch einmal eine Chance geben, werden sie entscheiden können und müssen.” Ghulam Abas R. gab der Richter mit auf den Weg: „Sie müssen sich bewusst sein, dass Sie aus nichtigen Gründen Frau und Tochter getötet und ihnen keine Chance gegeben haben, ihr Leben zu leben. Die Verantwortung für Ihre Tat werden Sie bei keinem anderen suchen können.“
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung prüft eine mögliche Revision.
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