Der Prozess gegen den mutmaßlichen Doppelmörder zweier Frauen in Leipzig bewegt sich auf die Zielgerade. Am Montag gab der forensische Psychiater Hans-Ludwig Kröber seine Einschätzung des Angeklagten ab und zeichnete das Bild einer geradezu tragischen Biographie. Für voll schuldfähig hält er ihn dennoch.
Da der mutmaßliche Doppelmörder Dovchin D. (38) eine Teilnahme an seiner Exploration verweigerte, stützte sich das Gutachten Hans-Ludwig Kröbers (67) auf das verfügbare Ermittlungsmaterial sowie Gespräche mit der Ehefrau. Dennoch kam der renommierte Professor aus Berlin zu einem eindeutigen Fazit: „Es gibt nichts, was die Schuldfähigkeit von Herrn D. beeinträchtigt.“
Wohl aber habe sich der Angeklagte 2016 in einer „biographischen Krisensituation“ befunden. „Alle Perspektiven, mit denen er einst nach Deutschland gekommen war, waren den Bach heruntergegangen.“ Die von Kröber skizzierte Vita Dovchin D.s scheint den Cocktail aus großer Hoffnung und tiefem Fall zu untermauern. Dovchin D. wuchs in einer gut situierten Familie in Ulan Bator (Mongolei) auf, kam 1999 mit knapp 20 Jahren für eine standesgemäße Bildung in die Bundesrepublik. Zwei Ingenieurs-Studiengänge brach der junge Mann ab, erlangte erst 2011 einen Abschluss als Konstruktionsmechaniker.
Privat lief es kaum besser. Zwar lernte Dovchin D. 2007 in Kassel eine deutsche Studentin kennen, die er im Juni 2009 heiratete. Doch die damals 21-Jährige Christina dominierte den neun Jahre älteren Mann von Beginn an, versuchte sein ganzes Denken zu reglementieren. Dovchin D. wiederum habe den zunehmenden Groll eher geschluckt. Lange wurde der Mongole vom Gedanken geprägt, er müsse dankbar sein, dass sich die als ausgesprochen attraktiv beschriebene Christina überhaupt für ihn entschieden habe. Unverfroren berichtete sie ihm telefonisch sogar von einer Affäre mit einem seiner Landsmänner. 2013 ging Dovchin D. in Rostock auf den Nebenbuhler los, die Konfrontation endete ohne größere Verletzungen.
Dovchin D., so Kröber, würde sich tendenziell anpassen und mitziehen, statt gegen ungünstige Umstände aufzubegehren. Doch zum Schluss habe er die „absolute Herrschaft“ seiner Frau nicht mehr akzeptiert. Anfang 2014 kam es zu einer häuslichen Auseinandersetzung, die Wege des Ehepaars trennten sich. Auch die Geburt der gemeinsamen Tochter im September 2014 vermochte daran nichts zu ändern.
Mit der Zuspitzung der Krisensymptome begann der gefühlte Abstieg des Angeklagten. Seine Mutter in der Mongolei starb, er war mehrere Monate ohne Arbeit, Emotionen empfand Dovchin D. einzig und allein für seine kleine Tochter, die jedoch bei der Mutter lebte. Hinzu kam eine diagnostizierte Spielsucht. Dovchin D. rutschte ins Trinkermilieu von Lindenau ab, suchte hier den Anschluss bei einem für ihn eher fremden Klientel. „Er war zunehmend dabei, die Selbstachtung zu verlieren“, sagte der Gutachter.
Im April 2016 verbrachte er in seiner Lindenauer Wohnung eine Nacht mit der Portugiesin Maria D.(43). Laut polizeilichem Geständnis nutzte die Frau die Eile des Angeklagten, der am Morgen zu seiner Tochter wollte, spontan aus und wollte mit einem falschen Vergewaltigungsvorwurf Schweigegeld erpressen. In Panik habe Dovchin D. sie daraufhin erwürgt. Eine womöglich schon lang angestaute Wut habe sich als „Impulsdurchbruch“ ihr Ventil gesucht.
Das zweite Verbrechen sei dagegen schwieriger zu beurteilen. Ende November 2016 erwürgte Dovchin D. in seiner Wohnung laut Anklage die 40 Jahre alte Anja B. aus Leipzig-Grünau – nach seiner Darstellung habe die mit 2,66 Promille alkoholisierte Frau zuvor einen Todeswunsch geäußert. Intimitäten habe es nicht gegeben. Die Staatsanwaltschaft glaubt dagegen, die psychisch kranke Anja B., die unter anderem wegen Schizophrenie, Depressionen und Alkoholsucht behandelt wurde, habe Dovchin D. seine sexuellen Ambitionen verwehrt.
Kröber wollte sich in seiner Expertise nicht eindeutig festlegen, was Ende November 2016 in der Demmeringstraße geschah. Die Variante des Angeklagten aber hielt er für unwahrscheinlich. Einer spontanen Tötung aus Mitgefühl, zumal bei einer fremden und betrunkenen Person, stünden psychologische Barrieren entgegen. Dass Dovchin D. die Leichen jeweils zunächst liegen ließ, sei im Rahmen der Umstände allerdings nicht außergewöhnlich. Auch das spätere Zerteilen und Entsorgen der Überreste war demnach pragmatisch motiviert – Hinweise auf eine abnorme Störung ergäben sich hieraus nicht.
Die Plädoyers werden am Freitag erwartet, ein Urteil soll am 5. März gesprochen werden.
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