Freispruch für Kevin D.: Der in antifaschistischen Kreisen als „Messer-Kevin“ titulierte Legida-Sympathisant trägt diesen Spitznamen laut einem Urteil des Landgerichts Leipzig zu Unrecht. Es sei nicht zweifelsfrei erwiesen, dass er im Leipziger Hauptbahnhof andere Personen mit einem Messer bedroht hat. Wegen eines Pfefferspray-Angriffs auf Gegendemonstranten wurde er dennoch zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Amtsgericht hatte ihn zuvor im April 2017 zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. Dagegen legte D. Berufung ein.
Der Legida-Sympathisant Kevin D. muss nicht ins Gefängnis. Das entschied bereits Mitte Dezember das Landgericht Leipzig. Zuvor hatte ihn das Amtsgericht zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten ohne Bewährung verurteilt.
Der in antifaschistischen Kreisen als „Messer-Kevin“ bekannte Mann hatte nach Ansicht des Amtsgerichts in der Nacht vom 19. auf den 20. Oktober 2015 im Leipziger Hauptbahnhof mehrere Personen mit einem Messer bedroht. Diese waren von einer Pegida-Gegenkundgebung aus Dresden zurückgekehrt und waren am Hauptbahnhof attackiert worden. Für das Landgericht ist es laut einem Sprecher jedoch nicht zweifelsfrei erwiesen, dass es sich bei dem auf einem Video zu sehenden Gegenstand um ein Messer handelt. Mehrere Zeugen hatten vor Gericht angegeben, ein Messer gesehen zu haben, darunter der Journalist, der ein Video von den Vorgängen angefertigt und auf Youtube hochgeladen hat.
In diesem Punkt hatte die Berufung von D. somit Erfolg – er erhielt einen Freispruch. Dennoch wurde er zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.820 Euro (140 Tagessätze zu je 13 Euro) verurteilt. Bei einer Legida-Demonstration hatte er Pfefferspray gegen Protestierende eingesetzt. Diesen Vorwurf hatte D. im Berufungsprozess eingeräumt.
Kurz vor Weihnachten 2017 wurde das Urteil rechtskräftig. Demnächst könnte D. jedoch neuer Ärger drohen. Er gehört zu den Personen, die am Angriff auf Connewitz am 11. Januar 2016 beteiligt gewesen sein sollen. Noch immer ermittelt die Polizei in diesem Fall.
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