Oberstaatsanwältin Elke M. muss sich womöglich bald vor dem Landgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft Chemnitz wirft der ehemaligen Leiterin des Leipziger Drogendezernats Rechtsbeugung in Tateinheit mit Strafvereitelung im Amt und falsche uneidliche Aussage vor. Die Juristin soll einen Drogendealer vor dem Gefängnis bewahrt haben. Dem Freistaat droht möglicherweise ein neuer Justizskandal.

Den Ermittlungen ging eine irrwitzige Justizpanne voraus. Im November 2014 hatte das Bundeskriminalamt im Raum Leipzig 4,1 Tonnen Chlorephedrin aus dem Verkehr gezogen. Die Chemikalie dient der Herstellung der Modedroge Crystal Meth. Der Prozess gegen die beiden Hauptbeschuldigten platzte im Juni 2015. Zum einen hatten M. und die Wiesbadener Kriminalisten übersehen, dass Import, Besitz und Handel mit dem Stoff zur Tatzeit keineswegs illegal waren. Zum anderen verletzten die Strafverfolger durch eine schlampige Aktenführung das Gebot des fairen Verfahrens. Der Prozess musste ausgesetzt werden.

In einem Folgeverfahren war Elke M. im Januar 2016 vor derselben Strafkammer des Landgerichts als Zeugin geladen. Dort behauptete sie, bei der mehrstündigen Vernehmung eines Zeugen nicht zugegen gewesen zu sein. Ein BKA-Ermittler bestätigte sodann das Gegenteil. Darüber hinaus soll M. ein Ermittlungsverfahren gegen den Zeugen heimlich, still und leise eingestellt haben. Dem Mann wurde der Handel mit zwei Kilo Crystal vorgeworfen. Im Gerichtssaal behauptete sie, sie hätte das Verfahren abgegeben. Richter und Verteidiger erstatteten daraufhin Strafanzeige.

Sehr zum Missfallen der sächsischen Justiz, wie aus einer Kleinen Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel (Linke) hervorgeht. Demnach wurde das Verfahren auf Anordnung der Generalstaatsanwaltschaft durch die Staatsanwaltschaft Chemnitz bearbeitet. Am 29. Juli 2016 stellte die Behörde die Ermittlungen mangels Tatverdacht ein.

Die Anzeigeerstatter witterten anscheinend eine Gefälligkeit zugunsten der verdienten Strafverfolgerin, die seit Mitte Februar 2016 für die Generalstaatsanwaltschaft in Dresden tätig ist. Sie legten Beschwerde ein. Über die hatte Elke M.s neue Dienststelle zu entscheiden. Am 29. September hob diese die Einstellung zumindest hinsichtlich des Vorwurfs der Falschaussage auf.

Dies ging den Anzeigeerstattern nicht weit genug. Auf deren abermalige Beschwerde hin nahm sich das Justizministerium der pikanten Angelegenheit an – und ordnete wohl die Anklageerhebung in der jetzigen Form an. Ein bemerkenswerter wie höchst ungewöhnlicher Vorgang, der sich in den Ministeriumsräumen abgespielt haben muss. Ein Chemnitzer Staatsanwalt muss nun M. wider eigenen Willen vor Gericht zerren.

Zuständig ist, so möchte es das Gesetz, eines jener Gerichte, deren Entscheidungen die Oberstaatsanwältin ihr Image als harte Mafiajägerin zu verdanken hat. Um den Verdacht aller Voreingenommenheit aus der Welt zu räumen, hat die Staatsanwaltschaft Anklage vor dem Landgericht erhoben – wegen besonderer Bedeutung der Sache. Im Falle einer Verurteilung droht der Juristin eine Freiheitsstrafe von über einem Jahr. Ihren Job wäre sie dann in jedem Fall los.

Crystal-Dealer laufen gelassen: Sachsens Justiz ermittelt gegen Leipziger Oberstaatsanwältin

Crystal-Dealer laufen gelassen: Sachsens Justiz ermittelt gegen Leipziger Oberstaatsanwältin

 

So können Sie die Berichterstattung der Leipziger Zeitung unterstützen:

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar