Beschwerde gegen Polizei: Hinweisgeber landet selbst vor Gericht
Die zentrale Beschwerdestelle der sächsischen Polizei existiert seit fast zwei Jahren. Sie soll sowohl Bürgern als auch Beamten als Anlaufstelle dienen, um auf Missstände hinzuweisen. Obwohl schon etwa 400 Beschwerden eingegangen sind – davon laut Innenministerium ein Viertel zumindest teilweise begründet –, folgten bislang keine dienstrechtlichen Konsequenzen. Stattdessen steht nun ein Beschwerdeführer vor Gericht, weil er auf Youtube ein Video veröffentlicht haben soll, in dem eine Beamtin in Nahaufnahme zu sehen ist.
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