Man sieht sie regelrecht vor sich, diese Schleicher, verwandt dem Kohlenklau, originale Sprache des Dritten Reiches. Schwarzfahren heißt heute im Gesetzestext immer noch: Leistungserschleichung. Und ist ein Strafbestand, der Polizei und Gerichte nicht nur in Sachsen beschäftigt und Menschen kriminalisiert, obwohl es meist nur um Bagatellsummen geht. Die Grünen in Sachsen plädieren jetzt ebenfalls dafür, dass Schwarzfahren künftig als Ordnungswidrigkeit behandelt wird.
Berlins Justizsenator Dirk Behrendt wies im „Tagesspiegel“ zu Recht darauf hin, dass die Maßstäbe schon längst nicht mehr stimmen. Falsch geparkte Autos werden als simple Ordnungswidrigkeit behandelt, aber Menschen, die ohne Fahrschein im ÖPNV erwischt werden, werden wie Ganoven behandelt und dann, wenn sie nicht bereit oder in der Lage sind, die Strafgebühr fürs Schwarzfahren zu zahlen, angeklagt und verurteilt. Mancher landet dann auch im Gefängnis.
Im Jahr 2016 wurden in Sachsen 13.588 Strafanzeigen wegen Leistungserschleichung (Paragraf 265a Strafgesetzbuch (StGB)) bearbeitet, nur 13 bezogen sich nicht auf Beförderungserschleichungen. Den ursprünglich 15.242 Beschuldigten standen am Ende der Ermittlungen 1.509 Anklageerhebungen und 4.951 Strafbefehlsanträge gegenüber. Die restlichen Verfahren wurden aus verschiedenen Gründen eingestellt.
Das sind Zahlen aus einer Anfrage der Grünen-Landtagsabgeordneten Katja Meier an die Staatsregierung. Leipzig ist übrigens schon eine Weile nicht mehr die Nummer 1 in dieser Hitliste. Die Landeshauptstadt Dresden ist mit ihrer Jagd auf Schwarzfahrer augenscheinlich wesentlich rigoroser.
Wobei die Zahlen trotzdem verblüffen: 4.260 Leipziger, die sich 2016 zielstrebig Leistungen „erschlichen“ haben sollen?
Möglich ist das schon, wie in der Vergangenheit einige der Nachtkontrollen von LVB und Polizei in den Straßenbahnen ergaben. Es sind nicht nur arme Menschen, die sich auf diese Weise das Beförderungsentgelt zu ersparen versuchen. Manche machen sich auch einen Sport daraus. Aber wenn über 600 dann sogar eine Anklageerhebung riskieren, dann erzählt das auch von den finanziellen Kalamitäten einiger Beschuldigter.
Aber nicht nur in NRW und Berlin setzt sich so langsam die Erkenntnis durch, dass man für solche Fälle nicht wirklich immerfort Teile von Polizei und Justiz dauerbeschäftigen muss.
Schwarzfahren erfüllt den Tatbestand der „Beförderungserschleichung“ (Paragraf 265a Absatz 1 3. Alternative StGB) und wird somit als Straftat bewertet. Kriminalpolitisch steht diese Einordnung allerdings bereits seit längerem in der Kritik. Die Erhebung eines erhöhten Beförderungsentgeltes reicht aus, um sowohl dem privatrechtlichen Ausgleichsinteresse der Verkehrsbetriebe zu genügen als auch den „Schwarzfahrer“ zu bestrafen und abzuschrecken. Eine zusätzliche strafrechtliche Sanktionierung halten Rechtsexperten daher nicht für notwendig.
Erst kürzlich hatte sich in diesem Zusammenhang der Justizminister von Nordrhein-Westfalen, Peter Biesenbach (CDU), dafür ausgesprochen, Schwarzfahren in öffentlichen Verkehrsmitteln nicht mehr als Straftat, sondern nur noch als Ordnungswidrigkeit einzustufen. Er greift damit eine langjährige Grünen-Forderung auf. Unter anderem Berlins Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) hat nochmals auf diesen Umstand verwiesen und seine Hoffnung auf eine gemeinsame Bundesratsinitiative zum Ausdruck gebracht.
Die Zahlen, die Katja Meier, rechtspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, bekam, deuten auf eine extrem große Arbeitsbelastung der sächsischen Polizei und Justiz bei der Verfolgung von sogenannten „Schwarzfahrern“ hin.
„Der erhebliche Aufwand, der für diese Bagatelldelikte betrieben wird, ist nicht mehr zu rechtfertigen“, erklärt Katja Meier. „Schwarzfahren ist genauso ‚sozialschädlich‘ wie etwa Falschparken. Während ‚Schwarzfahren‘ eine Straftat ist, handelt es sich beim Falschparken lediglich um eine Ordnungswidrigkeit, mit weitaus geringeren Sanktionen. Diese veraltete Rechtspraxis halte ich nicht mehr für zeitgemäß.“
Zahlen zur Anzahl der Ersatzfreiheitsstrafen wegen Beförderungserschleichung konnte Justizminister Gemkow für Sachsen nicht nennen. Nach Angaben der Landesregierung Nordrhein-Westfalen (NRW) sitzen deutschlandweit aktuell rund 5.000 Menschen eine Ersatzfreiheitsstrafe ab; der überwiegende Teil von ihnen sind verurteilte Schwarzfahrer. In NRW sind es 1.215 Gefangene. Berlins Justizsenator Dirk Behrendt sprach von 100 bis 200 in Berlin. So ähnlich wird es wohl auch in Sachsen sein.
„Justizminister Gemkow muss die Impulse seiner Kollegen, etwa von Nordrhein-Westfalens Justizminister Peter Biesenbach (CDU) aufgreifen, dass Schwarzfahren nicht mehr als Straftat eingestuft wird. ‚Schwarzfahren‘ muss zukünftig als Ordnungswidrigkeit geahndet werden“, ist sich Katja Meier sicher. „Wir würden damit die Polizei, die Staatsanwaltschaften und die Gerichte entlasten. Zudem würden auch die Justizvollzugsanstalten entlastet, in dem etwaige Ersatzfreiheitsstrafen abgesessen werden müssen. Die Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden könnten dann ihre Ressourcen auf die Verfolgung von wirklich Tatverdächtigen konzentrieren.“
Das eigentliche Problem haben nämlich auch hier wieder die Menschen, die sich nicht wirklich wehren können.
Katja Meier: „Die Aufnahme eines Ermittlungsverfahrens wegen Beförderungserschleichung hat weitreichende Folgen vor allem für sozial schwache Betroffene. Wenn eine eigentlich verhängte Geldstrafe nicht bezahlt werden kann, droht der Freiheitsentzug. Jedoch ist mit einer kurzen Ersatzfreiheitsstrafe niemandem geholfen. Resozialisierungsmaßnahmen greifen dabei nicht. Vielmehr droht der Gefängnisaufenthalt eine Abwärtsspirale in Gang zu setzen.“
Die neue LZ Nr. 48 ist da: Zwischen Weiterso, Mut zum Wolf und der Frage nach der Zukunft der Demokratie
Zwischen Weiterso, Mut zum Wolf und der Frage nach der Zukunft der Demokratie
Es gibt 4 Kommentare
Kann es sein daß der Christian einen zuviel gebechert hat? Auch ber L-IZ gilt: Im Rausch schreiben – nüchtern gegenlesen. Ansonsten: Scharzbimmeln raus aus dem StGB.
Ist nicht vor allem auch der Aufwand drumrum teurer als die eigentliche Strafe? Das ganze als Ordnungswidrigkeit zu deklarieren bedeutet ja nicht Straffreiheit.
Es geht aus meiner Sicht einfach darum, dass Schwarzfahrer einfach nur ihre 60€ zahlen sollen und gut ist. Wäre für mich vollkommen ok, wusste nicht, dass dies als Straftat gewertet wird.
Ich glaube, dass es weitaus schlimmere Vergehen gibt. Allerdings sollten Wiederholungstäter härter bestraft werden. Denn wer notorisch den Fahrschein nicht bezahlt, dem komme ich auch mit 60€ nicht bei. Allerdings dürfte das auf die Wenigsten zutreffen.
Lustiger Tobak. Hoffentlich nicht ernst gemeint!
Weil die Gerichte so viel zu tun haben, und die Polizei auch, deklarieren wir in Zukunft Einbrüche und Totschläge als Ordnungswidrigkeit, damit wir die Justiz entlasten können!? Ich halte mir also demnächst die Augen und zu, wenn ich meine unaufgeräumte Wohnung sehe?
Wenn ich vorsätzlich im Taxi mitfahre und zahle nicht, ist das nicht in Ordnung und gehört bestraft.
Wenn ich vorsätzlich falsche Steuern zahle, ist das nicht in Ordnung und gehört bestraft.
Wenn ich vorsätzlich jemandem sehr Arges tue, ist das nicht in Ordnung und gehört bestraft.
Wenn ich schuldhaft gegen Regeln verstoße, ist das nicht in Ordnung …
Kann bitte mal jemand die Ursachen benennen und dort ansetzen, als nun rumzueiern und Konsequenzen für Regeln, welche die Gesellschaft sich gegeben hat, aus Unfähigkeit aufzuweichen?
Kann es sein, dass manche einfach zu wenig Geld haben?
Kann es sein, dass der ÖPNV einfach zu teuer ist?
Kann es sein, das die Justiz überlastet ist?
Kann es ein, das manche einfach tatsächlich sozialschädlich handeln?
Die Diskussion ist ein Schlag ins Gesicht für alle, die sich zum Allgemeinwohl an Regeln halten.