Der erste Tag im Strafprozess gegen die Giftmüllfirma S.D.R. Biotec am 1. November 2017 gehörte dem Angeklagten. Angeklagt ist Jörg S., promovierter Chemiker und ehemaliger Chef des mittlerweile insolventen Unternehmens. Der 73-Jährige gab am vergangenen Mittwoch in Saal 217 des Landgerichts Leipzig eine ausführliche Erklärung ab. Rund sechs Stunden sollte sie andauern und erste schmutzige Details aus dem Geschäft mit Sondermüll offenbaren. Aus dem Gerichtssaal berichtet Michael Billig von muellrausch.de.
Zunächst aber hatte Staatsanwältin Francke das Wort und verlas die Anklage. Demnach soll S. seit dem 1. Januar 2007 „unter wesentlicher Abweichung von der Genehmigung“ eine Abfallanlage betrieben, Abfälle falsch deklariert und illegal auf ungeeigneten Deponien entsorgt haben. S. habe aus Gewinnsucht gehandelt und Gefahren für die Umwelt billigend in Kauf genommen, so die Staatsanwältin weiter. Nach Gesetz drohen dem Beschuldigten für diese Vergehen bis zu fünf Jahre Haft. Mit Blick auf die lange Verfahrensdauer – Anklage wurde schon vor fünf Jahren erhoben – ist allenfalls mit einer Bewährungsstrafe zu rechnen.
Das Spannendste an dem Verfahren ist nicht sein Ausgang, sondern der Weg dahin, etwa durch die Vernehmung von Zeugen. Der Prozess gewährt uns einen seltenen Einblick in eine Branche, die mit den gefährlichen Überresten unserer Industriegesellschaft Millionen und Milliarden Euro umsetzt – und deren Geschäfte meistens unter dem Radar der Öffentlichkeit ablaufen.
Insofern könnte man Jörg S. fast dankbar sein, dass er sich im Gegensatz zu zwei weiteren Beschuldigten der strafrechtlichen Auseinandersetzung stellt. Auch er hätte wie die beiden anderen gegen Zahlung einer Geldauflage einen Schlussstrich unter dieses Verfahren ziehen können. Die Einstellung hätte ihn 20.000 Euro gekostet. Doch S. lehnte ab. Sein Mandant wolle die öffentliche Verhandlung nutzen, um sich zu rehabilitieren, erklärte der Anwalt von S. zum Verhandlungsauftakt am Mittwoch (1.11.). „Ich habe mir nichts vorzuwerfen“, sagte S. selbst und schaltete den Polylux ein.
Kritik am Gutachter der Staatsanwaltschaft
„Fachliche Kompetenz“ war die erste Folie überschrieben. Es war sein Lebenslauf, den Jörg S. zu Anfang seiner Ausführungen auf die Wand des Gerichtssaals projizierte. Seine Grundschulzeit, 20 Jahre Chemiekombinat Bitterfeld und 40 Patente wies er unter anderem darauf aus. Dann begann ein stundenlanges Referat über den Anlagenbetrieb in Pohritzsch, über die eigene Kompetenz und die Inkompetenz der anderen.
Zu den anderen zählt Jörg S. unmissverständlich die Staatsanwaltschaft und ihren Sachverständigen. Staatsanwältin Francke empfahl er den Blick ins Kreislaufwirtschaftsgesetz und ihrem Gutachter, dem emeritierten abfallwirtschaftsprofessor Werner Bidlingmaier, warf er mangelnde Expertise und ein fehlerhaftes Gutachten vor.
Außerdem belehrte Jörg S. die Gegenseite und das Gericht, dass seine Firma gefährliche, aber keine giftigen oder hochgiftigen Abfälle behandelt habe. Als ihn der Vorsitzende Richter mit Lade- und Begleitscheinen aus den Unternehmensakten konfrontierte, die etwas anderes besagten, gab sich Jörg S. zunächst überrascht. Aus den Papieren geht hervor, dass mit Furanen und Dioxinen belastete Abfälle in die Anlage nach Pohritzsch geliefert wurden, in einem Fall knapp zwölf Tonnen des toxischen Materials. Doch S. stritt weiter ab und schob den Abfallerzeugern und Lieferanten den Schwarzen Peter zu.
Es sei vorgekommen, dass sie ihre Fracht falsch deklarierten. Das habe sich bei Analysen des angelieferten Abfalls, die er im eigenen Labor auf dem Betriebsgelände vornehmen ließ, gezeigt. Dass die Ergebnisse der Untersuchungen nicht zu den Angaben auf Lieferpapieren passten, ist seinen Schilderungen nach offenbar keine Seltenheit gewesen.
Müllverwandlung zum Spottpreis
Deklariert werden musste auch der Abfall, der die Anlage in Pohritzsch nach Behandlung wieder verließ. Und zwar als ungefährlich. Denn das war das Angebot, das S. der Industrie gemacht hatte: die gefährlichen Überreste ihrer Produktions- und Verbrennungsprozesse unschädlich zu machen und zu entsorgen. Dazu versetzte er den belasteten Müll mit Wasser und chemischen Zusätzen. Heraus kam ein Material, das sich angeblich sogar als Baustoff auf Deponien verwerten ließ. „Die Schadstoffe sind nach der Behandlung chemisch stabil und können nicht durch Sickerwasser gelöst werden“, referierte S. vor dem Gericht.
Der Staatsanwaltschaft zufolge aber hat es diese Verwandlung von gefährlichem zu harmlosem und verwertbarem Müll nur auf dem Papier gegeben. In Wahrheit seien die Abfälle nicht stabilisiert, mitunter ganz ohne Behandlung über die Anlage in Pohritzsch auf oberirdischen Deponien verklappt worden.
S. wies diesen Vorwurf zurück. Renommierte Wissenschaftler und auch Deponiebetreiber hätten mit eigenen Untersuchungen die Stabilisierung der Abfälle nachgewiesen, verteidigte er sich. Als Scheinverwerter wurde er aber schon früher von Kritikern beschimpft, wie S. im Gerichtssaal selbst erzählte. Bei diesen Kritikern soll es sich um Firmen gehandelt haben, die Untertage-Deponien für Sondermüll betrieben. Also um die Konkurrenz.
Beweise für diese Behauptung bleibt Jörg S. bis jetzt schuldig. Doch nachvollziehbar ist, dass er mit seiner Anlage den Kampf um den Sondermüll in Deutschland angeheizt hatte. So sollen seinerzeit alle ostdeutschen Müllverbrennungsanlagen ihren Filterstaub bei ihm entsorgt haben, berichtete er in der Verhandlung.
Dem Folienvortrag des 73-jährigen Angeklagten zufolge nahm die S.D.R. Biotec beispielsweise im Jahr 2009 Abfälle für durchschnittlich 67 Euro pro Tonne an. Das ist ein Spottpreis verglichen mit dem, was eine Untertage-Deponie verlangt.
Von der Staatsanwaltschaft an den Pranger gestellt und von der Konkurrenz verunglimpft – nach dem ersten Verhandlungstag könnte man meinen, bei Jörg S. handele es sich nicht um den mutmaßlichen Täter, sondern um das Opfer, das um sein Lebenswerk gebracht wurde. Die Verhandlungstage in den nächsten Wochen und Monaten werden diesen Eindruck zurechtrücken. Alles andere wäre eine Überraschung.
Der nächste Verhandlungstermin ist der Mittwoch, der 8. November 2017.
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Keine Kommentare bisher
Nach dem die Beschuldigten so glimpflich davonkommen, im Verhältnis zum verursachten Schaden mit 7-20.000 € (wenn er angenommen hätte) bzw. evtl. Bewährung, stellt sich für mich eine ganz andere Frage: Wie sieht es eigentlich mit Schadenersatz bzw. Kostenbeteiligung für die (machbare) Beseitigung der angerichteten Schäden aus? Es liegen noch 700t auf dem Gelände + ist dort der umgebende Boden auch nicht unbedingt als 1a Blumenerde vermarktbar + evtl. Kosten bei den betroffenen Deponien. Andernfalls zahlt mal wieder der Steuer(be)zahler und für die “Herren” war es mit Bußgeld + ein paar € Anwaltskosten doch immer noch ein gutes Geschäft.