Nach knapp zwei Wochen Pause ist am Montag der Mordprozess gegen vier Mitglieder der Leipziger Hells Angels fortgesetzt worden. Im Saal ist mittlerweile Tristesse eingekehrt. Einer kleinteiligen Zeugenvernehmung folgt die nächste, um aufzuklären, was am 25. Juni 2017 in der Eisenbahnstraße passiert ist. Am Montag nahmen nur einige „Brüder“ der Angeklagten und eine kleine Delegation der „United Tribuns“ auf den Zuschauerbänken Platz. Das Gericht hatte sich mit einem kuriosen Antrag der Verteidigung zu beschäftigen.

Wie der bekennende Fußballfan Curt-Matthias Engel zum Videobeweis in der Bundesliga steht, ist nicht bekannt. Bei Gericht möchte ihn der Leipziger Strafverteidiger am liebsten aus der Strafprozessordnung tilgen. Dann nämlich hätte sein Mandant, der Hauptangeklagte Stefan S. (32), gute Chancen, mit einem blauen Auge davonzukommen. Stein des Anstoßes ist seit Prozesseröffnung, ob das Handyvideo, das ein Passant von der Schießerei gemacht hat, im Gerichtssaal gezeigt werden darf.

Eine Bildforensikerin kam im Laufe des Ermittlungsverfahrens zu dem Schluss, bei dem Schützen handele es sich um Stefan S. Ihre Aussage könnte für den Rocker im allerschlimmsten Fall ein jahrzehntelanges Leben hinter Gittern bedeuten.

Könnte das Video allerdings aus rechtlichen Gründen in der Hauptverhandlung nicht gezeigt werden, da der Youtube-Clip nicht in die Urteilsfindung einfließen dürfte, würde der Hauptbeschuldigte nur noch von zwei Personen unmittelbar belastet werden. Da wäre zum einen Umut A.. Der Leipziger war als Mitglied der „United Tribuns“ unmittelbar in die Auseinandersetzung involviert und wurde von Schüssen in den Bauch getroffen.

Der Niedergeschossene verweigerte in der Hauptverhandlung bislang jede Aussage. Bei der Polizei identifizierte er S. als Schützen. Inwieweit die Zeugenaussage des Vernehmungsbeamten für eine Verurteilung ausreichen kann, wird das Gericht zu befinden haben. Weiterhin gab ein Polizist an, im Getümmel vor Ort Stefan S. als den Mann mit der Pistole identifiziert zu haben. Allerdings hatte der Beamte den Schützen nur für einen ganz kurzen Augenblick mit der Waffe in der Hand gesehen.

Verteidiger Engel hat also gute Gründe, die Videovorstellung im Gerichtssaal um jeden Preis zu verhindern. Zu Prozessauftakt am 8. September lieferte der Jurist dem Schwurgericht einen Haufen juristisch hanebüchender Argumente. Der Film sei ohne Zustimmung des Angeklagten entstanden. Das Recht am eigenen Bild sei verletzt. Es läge ein schwerwiegender Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht vor. Und die Einfügung des Videos in die Ermittlungsakte verstoße gegen geltendes Datenschutzrecht.

Freilich darf hierzulande jedermann Versammlungen und Straftaten im öffentlichen Raum filmen. Deswegen ließ die Kammer den Rechtsanwalt eiskalt abblitzen. Am Montag unternahm der einen neuen Anlauf. Das Gericht möge den Prozess aussetzen und die spannende Rechtsfrage, ob die Vorführung des Videos vielleicht doch gegen das Bundesdatenschutzgesetz verstoßen könnte, zur Klärung dem Bundesverfassungsgericht vorlegen.

Blöd nur, dass das deutsche Recht diese Form der Richtervorlage gar nicht kennt. Diese wäre nur zulässig, würde das Gericht Bestimmungen des Gesetzes für verfassungswidrig halten. Oberstaatsanwalt Guido Lunkeit widersprach dem Antrag. Die Kammer gab Engel nach über einstündiger Beratung den nächsten Korb. Das Beweisvideo wird also vorgeführt werden. Es sei denn, der Verteidigung gelingt noch ein genialer Befreiungsschlag. Im Fußball ist vieles möglich. Bei Gericht auch.

Hinweis: Bei dem Titelbild handelt es sich um ein Archivfoto des Angeklagten Stefan S. vom Prozessauftakt. Das Landgericht hat L-IZ.de & anderen Medien das Fotografieren an den Folgeterminen ohne Begründung untersagt.

 

Empfohlen auf LZ

So können Sie die Berichterstattung der Leipziger Zeitung unterstützen:

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar