Für FreikäuferFür einige Fans von Schalke 04 war es ein besonders schlimmer Abend im Dezember 2016. Ihre Mannschaft hatte mit 1:2 bei RB Leipzig verloren und auf den Rängen gab es eine Auseinandersetzung wegen eines verschütteten Biers. Am Ende trug eine Person eine Platzwunde davon. Was genau vorgefallen war, konnte das Amtsgericht nicht klären. Die beteiligten Personen widersprachen sich in nahezu allen Details.

Zumindest eines war klar: Mehrere Personen waren im Dezember 2016 beim Spiel von RB Leipzig gegen Schalke 04 in der Red-Bull-Arena aneinandergeraten. Dass dabei Bier verschüttet wurde, ist schlimm genug. Zudem gab es noch eine blutende Platzwunde am Kopf. Die Auseinandersetzung ereignete sich in Sektor C der Red-Bull-Arena, nahe dem Gästeblock. Was genau geschehen ist, konnte nicht aufgeklärt werden. Alle beteiligten Personen widersprachen sich gegenseitig.

Die erste Version: Der Angeklagte sagte aus, dass er „nicht ohne Grund zugeschlagen“ habe. Genau genommen sei es nicht einmal ein Schlag gewesen, sondern eine Abwehrreaktion. Der Geschädigte habe ihn an der Kapuze nach unten ziehen wollen und beim Abstützen sei die Hand mit den leeren Bierbechern in dessen Gesicht gelandet. Zuvor sei das Bier, das auf der Sitzschale hing, tatsächlich verschüttet worden – allerdings versehentlich bei einer fantypischen Hüpfeinlage. Der vom Bierverlust Betroffene habe daraufhin gefordert, sofort ein neues zu holen – auf die Weigerung folgte dann das angebliche Herunterziehen.

Die zweite Version: Der Geschädigte behauptete, dass er „von diesem Herrn geschlagen“ worden sei. Nachdem das Bier verschüttet wurde, habe er ein neues gefordert – ersatzweise auch als Barzahlung. Dies habe der Angeklagte abgelehnt und sich stattdessen danach erkundigt, ob der Geschädigte einen Schlag ins Gesicht haben möchte – was kurz darauf tatsächlich erfolgt sei. Heruntergezogen habe er den vermeintlichen Schläger jedenfalls nicht, beteuerte der Geschädigte.

Die dritte Version: Der 17-jährige Sohn des Geschädigten schilderte, dass es schon im Vorfeld der körperlichen Auseinandersetzung zu verbalen Duellen gekommen sei. Der Angeklagte habe sich sowohl mit einem Freund als auch mit dem Vater gestritten. Den Bierbecher habe er gezielt weggeschlagen – da war sich der 17-Jährige sicher. Im Gegensatz zu den drei anderen Personen will der Sohn des Geschädigten jedoch gesehen haben, dass der Henkel des Bechers nach vorne zeigte und sich der Inhalt somit auf der Rückseite des Sitzes befand. Nach dem absichtlichen Verschütten folgte dann schließlich der gezielte Schlag ins Gesicht – so die Schilderung.

Die vierte Version: Der damalige Begleiter des Angeklagten stellte das Geschehen völlig auf den Kopf. Er selbst sei es nämlich gewesen, der – versehentlich – an den Bierbecher gekommen sei, woraufhin sich dieser leerte. Der Angeklagte habe versucht, die Situation im Gespräch mit dem Geschädigten zu beruhigen, doch dieser habe Ersatz gefordert. Es folgte das angebliche Herunterziehen an der Kapuze.

Staatsanwaltschaft und Gericht waren nicht in der Lage, das Durcheinander zu ordnen. Erstere fragte in Richtung des Angeklagten spöttisch, ob er und sein damaliger Begleiter als Einheit auftreten würden, schließlich habe mal der eine, mal der andere das Bier verschüttet. Der Geschädigte wiederum habe bei der Frage nach dem Ziehen an der Kapuze „deutliche Anzeichen von Belastung gezeigt“, sei also – ebenso wie sein Sohn – nicht sonderlich glaubwürdig.

Da keine weiteren Zeugen zur Verfügung standen, endete das Strafverfahren mit einem Freispruch. Dass der Angeklagte in Notwehr, also um sich abzustützen, zugeschlagen habe, sei nicht auszuschließen, argumentierte Richterin Christine Ludewig. Fans von RB Leipzig waren an dem Streit offenbar nicht beteiligt.

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Es gibt 2 Kommentare

Erinnert mich irgendwie an Otto:

“Ihnen wird zur Last gelegt, sie hätten an dem Mast gesägt!”
“Ich hab nicht an dem Mast gesägt, ich hab nur mit dem Ast gefegt…”

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