Die Neonaziausschreitungen in Connewitz im Januar 2016 haben erste juristische Konsequenzen: Ein Mitglied der „Freien Kameradschaft Dresden“ ist am Donnerstag zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten verurteilt worden. Die Einzelstrafe für den schweren Landfriedensbruch in Connewitz beträgt ein Jahr und vier Monate. Mit einem weiteren Angeklagten hatte er zudem Ausländer, eine Asylunterkunft und ein alternatives Wohnprojekt angegriffen. Gegen vier andere Personen wurde bereits Anklage erhoben.
Das Landgericht Dresden hat zwei Mitglieder der „Freien Kameradschaft Dresden“ zu jeweils drei Jahren und acht Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Sie hatten zugegeben, für Angriffe auf Ausländer, eine Asylunterkunft und ein alternatives Wohnprojekt verantwortlich zu sein. Der 27-jährige Florian N. war zudem an den Neonazirandalen am 11. Januar 2016 in Connewitz beteiligt. Der MDR berichtet unter Berufung auf einen Gerichtssprecher, dass die Einzelstrafe hierfür ein Jahr und vier Monate beträgt.
Die Landtagsabgeordnete Kerstin Köditz (Linke) kritisierte, dass trotz einer Verständigung zwischen den Verfahrensbeteiligten, die den Angeklagten im Gegenzug für ein Geständnis eine maximale Freiheitsstrafe von vier Jahren in Aussicht stellte, kaum neue Erkenntnisse zu Tage getreten seien: „Die Angeklagten bestätigten im Prozessverlauf im Großen und Ganzen nur das, was bereits vorher und ohne ihr wesentliches Zutun durch Ermittlungen bekannt geworden war. Ein solcher Prozessverlauf ist der Schwere der Taten nicht angemessen und verfehlt auch die berechtigten Erwartungen derer, die von rechter Gewalt betroffen sind.“
Im Laufe des Verfahrens hatte sich Florian N. unter anderem zu den Hintergründen des Connewitz-Angriffs geäußert und dabei angebliche Anführer benannt. Derzeit laufen gegen 211 weitere Personen Ermittlungen wegen schweren Landfriedensbruchs. Zudem wurde gegen vier andere Personen bereits Anklage erhoben.
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