Die juristische Aufarbeitung der antirassistischen Sitzblockade am 2. Mai 2016 ist im Gerichtssaal angekommen. Nach mehreren Landtagsanfragen, Solidaritätstreffen und einem Offenen Brief an Oberbürgermeister Burkhard Jung fand nun am Amtsgericht Leipzig ein Strafprozess statt. Der Angeklagte Richard S. wurde dabei zu einer Geldstrafe in Höhe von 400 Euro verurteilt. Er soll eine Legida-Demonstration „grob gestört“ haben.
Was ist eine grobe Störung? Über diese Frage hatte am Dienstagvormittag das Amtsgericht Leipzig zu entscheiden. Anlass war eine nicht vollständig nach Plan gelaufene Legida-Versammlung am 2. Mai 2016.
Nachdem die etwa 300 Teilnehmenden einen Großteil der Strecke vom Richard-Wagner-Platz zum Neuen Rathaus absolviert hatten, kamen sie kurz nach der Thomaskirche zum Stehen. Etwa ebenso viele Gegendemonstranten hatten einige Meter weiter Platz genommen und dem rassistischen Aufzug damit zunächst den Weg versperrt. Nach einigen Minuten führte die Polizei die Legida-Teilnehmer über den oberen Martin-Luther-Ring an der Sitzblockade vorbei. Das Amtsgericht wertete die Herbeiführung der kleinen Routenänderung als „grobe Störung“ und verurteilte den Angeklagten Richard S. zu 20 Tagessätzen à 20 Euro, insgesamt also 400 Euro.
Im Strafbefehl hatte die Staatsanwaltschaft zunächst 900 Euro von ihm gefordert. Dagegen legte S. Einspruch ein, sodass es zur Hauptverhandlung am Amtsgericht kam. Eine vom Gericht angebotene Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage lehnte der Angeklagte ab. Die reduzierte Strafe ist lediglich ein Teilerfolg, denn das Ziel war ein Freispruch.
Gemeinsam mit mehr als 150 anderen Antirassisten soll S. den äußeren Martin-Luther-Ring blockiert haben. Das Ordnungsamt hatte lediglich auf dem inneren Ring eine Spontanversammlung erlaubt. Nach mehreren Aufforderungen, sich vom äußeren Ring zu entfernen, bildete die Polizei einen Kessel um die Protestierenden und nahm deren Personalien auf.
Während der intensiven Hauptverhandlung, in deren Verlauf ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes und ein Polizist ausführlich befragt wurden, versuchte Verteidiger Jürgen Kasek auf vielfältigen Wegen, das Gericht von der Unschuld seines Mandanten zu überzeugen. Er argumentierte unter anderem, dass es das mildeste Mittel gewesen wäre, Legida vorbeilaufen und sämtliche Gegner sitzen zu lassen, die Anwesenheit des Angeklagten in der verbotenen Sitzblockade nicht erwiesen sei und durch die kleine Beeinträchtigung der rechtsextremen Demonstration keine „grobe Störung“ im strafrechtlichen Sinn entstanden sei.
Dabei verwies er auch auf eine Aussage, die Legida-Versammlungsleiter Patrick F. offenbar im Nachgang im Gespräch mit der Polizei tätigte, wonach dieser „nichts zu beanstanden“ hatte. In einem ähnlichen Fall hätte das Amtsgericht zudem zugunsten eines Angeklagten entschieden.
Für das Gericht war jedoch erwiesen, dass S. den Legida-Aufzug verhindern wollte. Selbst der kleine Umweg, den die Nationalisten laufen mussten, habe zu einer „anderen Wahrnehmung“ ihrer Demonstration geführt. Dies sei als grobe Störung zu werten.
Rechtsanwalt Kasek nutzte den Prozess auch für eine Generalkritik an der Staatsanwaltschaft. Diese hatte wegen der Sitzblockade zunächst gegen 160 Personen ermittelt. In 148 Fällen wurden die Strafverfahren eingestellt. Die meisten Betroffenen erhielten danach wegen angeblicher Ordnungswidrigkeiten einen Bußgeldbescheid der Stadt. Kasek beklagte, dass die Staatsanwaltschaft entweder alle oder kein Verfahren hätte einstellen dürfen. Laut Behörde war bei S. für die weitere Strafverfolgung ausschlaggebend, dass er vor etwa zehn Jahren an einem schweren Landfriedensbruch beteiligt war.
Im Februar hatte sich eine Solidaritätskampagne “Dazusetzen” gegründet, die auf die hohen Kosten für die Betroffenen verwies. Die mehr als 150 Legida-Gegner sollen demnach insgesamt etwa 50.000 Euro zahlen. Insbesondere die vom Ordnungsamt verhängten Geldbußen von 300 bis 400 Euro seien ungewöhnlich hoch. Am Rande der heutigen Verhandlung veranstaltete die Kampagne ein Solidaritätsfrühstück vor dem Amtsgericht. Noch am heutigen Abend veröffentlichte die Initiative „Dazusetzen“ eine eigene Einschätzung des Prozessverlaufs.
Unter der Ãœberschrift „Kein Freispruch? – Wir lassen uns nicht entmutigen!“ kritisiert Sascha Kaur, Sprecher der Initiative: „Die Strafe für den Angeklagten wurde auf 20 Tagessätze à 20 Euro reduziert. Dies entspricht in etwa der Höhe der Bußgeldbescheide, die sich zwischen 300 und 400 Euro bewegt und auch somit überdurchschnittlich hoch ist. Uns ist unklar, was die Stadt Leipzig und das Leipziger Amtsgericht damit erreichen wollen. Schließlich rühmt die Stadt sich, neonazistische und rassistische Aufmärsche mehrfach erfolgreich verhindert und auch LEGIDA Anfang dieses Jahres aus Leipzig vertrieben zu haben.”
Man fordere von den Verantwortlichen, weiterhin Gesicht gegen menschenfeindliche Bewegungen zu zeigen. “Das bedeutet auch, die Teilnehmenden einer friedlichen Sitzblockade nicht zu kriminalisieren und mit Repression zu überziehen. Daher begrüßen wir die Ankündigung `Ritchies` und seines Anwalts, Rechtsmittel gegen das Urteil zu prüfen.“, so Kaur.
Innerhalb einer Woche kann Berufung oder Revision gegen die Entscheidung des Amtsgerichtes eingelegt werden.
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“Selbst der kleine Umweg, den die Nationalisten laufen mussten, habe zu einer „anderen Wahrnehmung“ ihrer Demonstration geführt.”
Da macht sich ein Richter Gedanken um die schlechtere Wahrnehmung einer Nazi-Demo? Im Ernst?
Wie solche Urteile und das Handeln der Behörden insgesamt wahrgenommen werden, scheint nicht weiter wichtig, oder?