Am 6. Juli gaben die Rapper der „KMN-Gang“ beim Splash!-Festival ein Konzert. Die Nachricht wäre längst Schnee von gestern, würde nicht einer der Dresdner, die in ihren Texten unter anderem Gewalt und Drogenkriminalität verniedlichen, zurzeit eine Freiheitsstrafe verbüßen. Am Donnerstag wurde bekannt, dass das Justizministerium Azet, der bürgerlich Granit M. heißt, nach dem Gig ein Kontaktverbot zu seinen nicht minder kriminellen Kumpels auferlegt hat. Diese sind unter anderem wegen Gewaltdelikten und Drogenhandel vorbestraft.

Auffälligerweise hat sich Granit M. aka “Azet” selbst zu den Gründen seiner Inhaftierung bisher nicht öffentlich geäußert. Das passt nun gar nicht zu einem Künstler, der den schiefen Weg hinter sich lassen und durch die Fortsetzung seiner Rapperkarriere in aller Öffentlichkeit den Weg zurück in die Mitte der Gesellschaft finden möchte. Eine Nachfrage bei der Staatsanwaltschaft Dresden förderte hingegen erstaunliche Erkenntnisse zutage. Nach Angaben von Pressesprecher Lorenz Haase verurteilte das Amtsgericht Dresden Granit M. im Oktober 2015 unter anderem wegen Handeltreibens mit Cannabis im einstelligen Kilobereich, also “nicht geringen Mengen” zu zwei Jahren und acht Monaten Haft. „Die Strafe wird derzeit verbüßt“, bestätigte der Oberstaatsanwalt.

Für Auskünfte zu Azets Auftritt beim Splash!-Festival in Gräfenhainichen verwies Haase an die Justizvollzugsanstalt Dresden. Anstaltsjuristin Katrin Soddu verweigerte L-IZ.de zu allen Fragen pauschal die Auskünfte. „Aus datenschutzrechtlichen Gründen kann ich Ihnen zu einzelnen Gefangenen keine Auskunft erteilen. Ich bitte Sie insoweit um Verständnis.“ Auf eine Kleine Anfrage Juliane Nagels hin äußerte sich nun Justizminister Sebastian Gemkow (CDU) zu dem sonderbaren Vorgang. Offensichtlich wollte die JVA Dresden eigenmächtig Versäumnisse im eigenen Hause vertuschen.

„Der öffentliche Auftritt von Granit M. bei dem Splash!-Festival war durch die damals zuständige Justizvollzugsanstalt nicht ausdrücklich genehmigt worden“, stellte der Minister klar. Genehmigt war Azet lediglich die Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen im Rahmen von Langzeitausgängen. Die Lockerungen, in deren Genuss der einstige Drogendealer seit Ende Juni regelmäßig, ja fast wöchentlich kommt, sollen in erster Linie der Kontaktpflege zu seinen Angehörigen und Anwaltsbesuchen dienen.

Künftige Konzertauftritte sind für den Rapper weitestgehend tabu. Seit 25. Juli, als sich KMN-Mitglieder mit Anhängern des rivalisierenden „Miri-Clans“ am Dresdner Hauptbahnhof prügelten, darf sich Azet nicht mehr mit anderen Mitgliedern der „KMN-Gang“ treffen. Außerdem muss er sich von der Drogenszene fernhalten und darf selbst weder Alkohol noch Betäubungsmittel konsumieren.

Dass das Kontaktverbot gerechtfertigt ist, beweist eine Statistik, die Justizminister Gemkow dem Parlament vorgelegt hat. Gegen 15 Personen aus dem näheren Umfeld der “KMN-Gang” waren bereits eine Vielzahl an Strafverfahren anhängig, zehn wurden aufgrund diverser Delikte verurteilt. Dabei handelt es sich in erster Linie um Vergehen aus dem Bereich der Gewalt- und Drogenkriminalität.

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