Hat Neonazi Kevin D. im Oktober 2015 mehrere Antifaschisten mit einem Messer genรถtigt und wenige Tage spรคter Pfefferspray gegen Legida-Gegner eingesetzt? Mit dieser Frage wird sich voraussichtlich am 8. November das Landgericht beschรคftigen, da Rechtsanwalt Arndt Hohnstรคdter Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts vom 10. April eingelegt hat. Dieses hatte den mehrfach vorbestraften D. zu acht Monaten Haft verurteilt โ€“ ohne Bewรคhrung.

Nachdem sein Rechtsanwalt Arndt Hohnstรคdter bereits im April Rechtsmittel eingelegt hat, steht nun ein Termin fรผr den Berufungsprozess gegen Kevin D. fest: Am 8. November wird darรผber verhandelt, ob der Neonazi tatsรคchlich fรผr acht Monate ins Gefรคngnis gehen muss. So hatte es in erster Instanz Amtsrichter Stefan Blaschke entschieden und war damit รผber die Forderung der Staatsanwaltschaft nach einer Bewรคhrungsstrafe hinausgegangen.

Der mehrfach einschlรคgig vorbestrafte D. soll im Oktober 2015 eine Personengruppe, die gerade vom Protest gegen Pegida aus Dresden zurรผckgekehrt war, im Hauptbahnhof mit einem Messer genรถtigt haben. Die Situation wurde in einem Video festgehalten. Hohnstรคdter argumentierte am Amtsgericht, dass es sich bei dem fraglichen Gegenstand womรถglich um eine E-Zigarette handelte. Der Angeklagte selbst machte keine Aussage. Zudem soll D. im Anschluss an eine Legida-Versammlung im November 2015 mit Pfefferspray auf Gegendemonstranten losgegangen sein.

Der 45-Jรคhrige gilt als Fรผhrungsfigur der gewalttรคtigen Neonaziszene der 90er Jahre. In den vergangenen Jahren hat D. zwar weitere Eintrรคge im Bundeszentralregister gesammelt, war aber nicht mehr mit Kรถrperverletzungen oder anderen schweren Straftaten in Erscheinung getreten.

Nun ist er nicht nur wegen der mรถglichen Messer- und Pfeffersprayangriffe angeklagt, sondern steht auch im Verdacht, sich im Januar 2016 an dem schweren Landfriedensbruch in Connewitz beteiligt zu haben. Aktuell lรคuft in dieser Sache gegen ihn und mehr als 200 weitere Personen ein Ermittlungsverfahren.

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