Hat Neonazi Kevin D. im Oktober 2015 mehrere Antifaschisten mit einem Messer genötigt und wenige Tage später Pfefferspray gegen Legida-Gegner eingesetzt? Mit dieser Frage wird sich voraussichtlich am 8. November das Landgericht beschäftigen, da Rechtsanwalt Arndt Hohnstädter Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts vom 10. April eingelegt hat. Dieses hatte den mehrfach vorbestraften D. zu acht Monaten Haft verurteilt – ohne Bewährung.
Nachdem sein Rechtsanwalt Arndt Hohnstädter bereits im April Rechtsmittel eingelegt hat, steht nun ein Termin für den Berufungsprozess gegen Kevin D. fest: Am 8. November wird darüber verhandelt, ob der Neonazi tatsächlich für acht Monate ins Gefängnis gehen muss. So hatte es in erster Instanz Amtsrichter Stefan Blaschke entschieden und war damit über die Forderung der Staatsanwaltschaft nach einer Bewährungsstrafe hinausgegangen.
Der mehrfach einschlägig vorbestrafte D. soll im Oktober 2015 eine Personengruppe, die gerade vom Protest gegen Pegida aus Dresden zurückgekehrt war, im Hauptbahnhof mit einem Messer genötigt haben. Die Situation wurde in einem Video festgehalten. Hohnstädter argumentierte am Amtsgericht, dass es sich bei dem fraglichen Gegenstand womöglich um eine E-Zigarette handelte. Der Angeklagte selbst machte keine Aussage. Zudem soll D. im Anschluss an eine Legida-Versammlung im November 2015 mit Pfefferspray auf Gegendemonstranten losgegangen sein.
Der 45-Jährige gilt als Führungsfigur der gewalttätigen Neonaziszene der 90er Jahre. In den vergangenen Jahren hat D. zwar weitere Einträge im Bundeszentralregister gesammelt, war aber nicht mehr mit Körperverletzungen oder anderen schweren Straftaten in Erscheinung getreten.
Nun ist er nicht nur wegen der möglichen Messer- und Pfeffersprayangriffe angeklagt, sondern steht auch im Verdacht, sich im Januar 2016 an dem schweren Landfriedensbruch in Connewitz beteiligt zu haben. Aktuell läuft in dieser Sache gegen ihn und mehr als 200 weitere Personen ein Ermittlungsverfahren.
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