Mehr als 100 Antirassisten war es zu verdanken, dass die völkische „Offensive für Deutschland“ im Oktober 2015 einen weitaus kürzeren Aufzug durch Markkleeberg durchführen musste als ursprünglich geplant. Die Staatsanwaltschaft ermittelte daraufhin gegen 126 Personen wegen einer angeblichen Blockade. Sämtliche Verfahren wurden nun jedoch eingestellt.
Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat alle Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit einer Demonstration der „Offensive für Deutschland“ (OfD) am 24. Oktober 2015 in Markkleeberg abgeschlossen. Das geht aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Landtagsabgeordneten Juliane Nagel (Linke) hervor.
Die Verfahren gegen 126 Personen, die sich an einer Blockade beteiligt haben sollen, wurden mangels Tatnachweises eingestellt. Bereits im Februar hatte die Staatsanwaltschaft 30 dieser Verfahren eingestellt. Weitere Ermittlungen wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz, gefährlicher Körperverletzung, Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel, Hausfriedensbruch und Beleidigung wurden ebenfalls beendet. Die Gründe sind unterschiedlich: In einigen Fällen konnten keine Täter ermittelt werden, in anderen Fällen bestand nach Ansicht der Behörde kein öffentliches Interesse oder war kein Nachweis einer Straftat erbracht worden. Eines der beiden Verfahren wegen Hausfriedensbruchs wurde eingestellt, da der Eigentümer keinen Strafantrag gestellt hatte.
Lediglich in einem Fall kam es wegen einer Beleidigung zu einer rechtskräftigen Verurteilung. Die betroffene Person wurde zu einer Geldstrafe verurteilt. Etwa 50 Personen hatten sich der OfD-Demo durch Markkleeberg angeschlossen. Zahlreiche Gegendemonstranten waren aus Leipzig angereist und hatten die Aufzugsstrecke erheblich verkürzt.
Im Zusammenhang mit einer Sitzblockade gegen Legida am 2. Mai 2016 liegen mittlerweile sieben rechtskräftige Urteile vor. Dies geht aus der Antwort auf eine weitere Anfrage von Juliane Nagel hervor. In vier weiteren Fällen hat die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben. Laut der Solidaritätskampagne „Dazusetzen“ sollten die Beschuldigten jeweils mehr als 1.000 Euro zahlen. Dagegen hätten sie Einspruch eingelegt. Weitere 145 Verfahren wurden wegen „geringer Schuld“ eingestellt und an die Bußgeldbehörde abgegeben. Die davon betroffenen Personen sollen laut „Dazusetzen“ jeweils mehrere hundert Euro zahlen.
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