Indigene Germaniten sind kein Volk. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in einer heute versandten Pressemitteilung klargestellt. Zuletzt versandten Personen, die sich als Angehรถrige eines โ€žindigenen Volkes Germanitenโ€œ verstehen, ein mit Dienstsiegel versehenes Anschreiben des Bundesverwaltungsgerichts an Behรถrden und Gerichte. Die Absender betrachten in der Adressierung eine Anerkennung der rechtlichen Existenz eines derartigen โ€žVolkesโ€œ und seines Sonderstatus.

โ€žDies ist ein Rechtsirrtumโ€œ, stellt das Bundesverwaltungsgericht klar. Das Gericht nutzte die von der Gruppe gewรคhlte Selbstbezeichnung allein zum Zwecke der Adressierung. Hierin liege keine Anerkennung der rechtlichen Existenz oder Rechtsfรคhigkeit einer Vereinigung mit dieser Bezeichnung, eines wie auch immer ausgestalteten vรถlkerrechtlichen Rechtsstatus als โ€žindigenes Volkโ€œ oder sonstiger Sonderrechte neben oder auรŸerhalb der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland.

โ€žDas Gegenteil ist richtigโ€œ, heiรŸt es in der Mitteilung. Schon der mit dem Anschreiben รผbermittelte Beschluss sei ergangen in einem Verfahren โ€ždes nach eigenen Angaben bestehenden Indigenen Volkes Germanitenโ€œ und lasse selbst die Beteiligtenfรคhigkeit ungeprรผft. Die Inanspruchnahme von Sonderrechten fรผr diese Gruppierung und ihre Angehรถrigen nach internationalem oder nationalem Recht, Resolutionen der UN-Generalversammlung, vรถlkerrechtlichen Vertrรคgen oder sonstigen Rechtsquellen oder deren โ€žAnerkennungโ€œ als Trรคger von Schutzrechten, die das Vรถlkerrecht fรผr indigene Vรถlker vorsieht, sei rechtlich offenkundig ausgeschlossen.

Erst recht kรถnne aus den von den Angehรถrigen dieser Gruppierung herangezogenen Rechtsquellen keine Staatsangehรถrigkeit neben oder anstelle der deutschen Staatsangehรถrigkeit oder eine โ€žStaatlichkeitโ€œ neben oder anstelle der auf ihrem Territorium allein legitimen Staatsgewalt der Bundesrepublik Deutschland abgeleitet werden.

Die Wurzeln der Germaniten liegen offenbar im GroรŸraum Ulm. Dort trat die Gruppe nach eigenen Angaben Ende 2010 erstmals in Erscheinung. Nicht wenige Mitglieder verstehen sich offenbar als Opfer der bundesdeutschen Justiz. Ihre politische Argumentation weist Bezรผge zu Ideologiefragmenten sogenannter โ€žReichsbรผrgerโ€œ auf.

Dabei handelt es sich um Rechtsextremisten, die unter Heranziehung substanzloser Rechtsquellen die Existenz der Bundesrepublik negieren und an den Fortbestand des Deutschen Reichs glauben. Exekutive MaรŸnahmen, etwa Pfรคndungen durch den Gerichtsvollzieher, halten sie typischerweise fรผr rechtswidrig.

Zuletzt fielen โ€žReichsbรผrgerโ€œ auch durch schwere Gewalttaten auf. Im frรคnkischen Georgensgmรผnd erschoss ein โ€žReichsbรผrgerโ€œ im vergangenen Oktober einen Polizisten. Die Staatsanwaltschaft hat in dem Fall Anfang April Anklage wegen Mordes erhoben.

So kรถnnen Sie die Berichterstattung der Leipziger Zeitung unterstรผtzen:

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