Das Amtsgericht Leipzig hat eine Anhängerin des 1. FC Lok Leipzig zu einer geringen Geldstrafe verurteilt. Die Frau soll im November 2015 einem Polizisten den Mittelfinger gezeigt und sich anschließend gegen eine Identitätsfeststellung gewehrt haben. Ein angeblicher Faustschlag ins Gesicht eines weiteren Polizisten wurde hingegen nicht bestraft – das Gericht sah diesen nicht als erwiesen an. Insbesondere die Zeugenaussage eines „fankundigen Beamten“ hatte der Angeklagten geholfen.

Nach einem Spiel des 1. FC Lok Leipzig im November 2015 war es vor dem Hauptbahnhof zu Auseinandersetzungen zwischen Polizisten und Fans gekommen. Darin verwickelt war auch die Angeklagte F., die einem Beamten zunächst den Mittelfinger gezeigt haben soll. Dies sah Amtsrichterin Gudrun Engelhardt aufgrund der Zeugenaussagen der beiden beteiligten Polizisten als erwiesen an. In ihrer Urteilsbegründung sagte sie, die Angeklagte habe die Tat vor Gericht nicht ausgeschlossen und in einer ersten Vernehmung bei der Polizei sogar zugegeben.

Anschließend wollten die beiden Beamten die Identität der Angeklagten feststellen. Laut übereinstimmender Zeugenaussagen brachten sie die Frau dabei zu Boden und knieten auf ihr. Sie selbst und ihre Tochter berichteten von Schlägen und Tritten, teils mit einem Schlagstock. Die beiden Polizisten stritten dies ab. „Der genaue Ablauf ist widersprüchlich“, schlussfolgerte Engelhardt.

Zumindest sei erwiesen, dass F. sich gewehrt und somit Widerstand gegen eine legitime polizeiliche Maßnahme geleistet habe. Das Gericht verurteilte sie deshalb wegen Beleidigung in Tatmehrheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Geldstrafe in Höhe von 250 Euro (25 Tagessätze zu je zehn Euro). Die Staatsanwaltschaft hatte 50 Tagessätze gefordert, sah allerdings zusätzlich einen gezielten Faustschlag gegen einen Polizisten als erwiesen an. Daran wiederum hatte Engelhardt Zweifel: „Das Gericht geht nicht davon aus, dass die Wunde von einem Faustschlag kommt.“

Mehrere Zeugen aus dem Umfeld der Lok-Anhängerin hatten von einem generell provokanten Verhalten vieler Polizisten berichtet. Unter anderem seien Lok-Fans gezielt Schläge angedroht worden. Ein „fankundiger Beamter“ der Bundespolizei bestätigte eine „aggressive Stimmung“ auf beiden Seiten. Zudem erklärte er, dass er F. als eine Person kennengelernt habe, die seiner Erfahrung nach stets beruhigend auf das Geschehen einwirkt.

Die Verteidigung hatte einen Freispruch gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Innerhalb einer Woche kann Berufung oder Revision eingelegt werden.

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