Nach mehr als zweistündigem Beratungsmarathon fiel am Montag der Hammer: Das Landgericht sprach einen 28-Jährigen in einer angeklagten Serie von Übergriffen auf junge Frauen aus Beweismangel frei. Für viereinhalb Jahre ins Gefängnis muss er dennoch, denn zumindest eine Vergewaltigung hielt die 8. Strafkammer für bewiesen.
Wie berichtet, soll Enrico S. (28) für eine Serie nächtlicher Übergriffe auf junge Frauen und Mädchen verantwortlich sein, die sich von September 2015 bis Juli 2016 im gesamten Leipziger Stadtgebiet zutrugen. Der vermummte Angreifer näherte sich unbemerkt von hinten, hielt seinen Opfern den Mund zu und versuchte, sie zu berühren. Da die Betroffenen sich in der Mehrzahl heftig wehrten und schrien, verschwand der mysteriöse Angreifer rasch in der Dunkelheit. Am frühen Morgen des 23. Juli 2016 habe Enrico S. dann eine Studentin (24) im Keller ihres Gohliser Wohnhauses vergewaltigt, so die Anklage. Kurz danach fasste ihn die Polizei und es erging Haftbefehl.
Während der seit Mitte Januar 2017 laufenden Verhandlung hatte der gelernte Finanzberater die Serie von Nötigungen wort -und gestenreich bestritten, den Geschlechtsakt dagegen als einvernehmlich dargestellt. Demnach habe er die ihm unbekannte Carina P.* aus einem Nachtbus aussteigen sehen, sie spontan angesprochen. Nach einigen Minuten Smalltalk vor ihrem Haus habe man beiderseits gewollten Sex im Keller gehabt.
Diese Variante nahm ihm das Gericht nicht ab, sah sie durch die schlüssige Aussage des mutmaßlichen Opfers sowie ermittelnder Polizeibeamter und diverse Ungereimtheiten widerlegt. So sei nicht nachzuvollziehen, wieso man sich im Einvernehmen ausgerechnet auf kaltem Kellerboden vergnüge, sagte der Vorsitzende Richter Rüdiger Harr.
Die Beweislage im Fall der Nötigungen sah ungleich schwieriger aus. Zwar füge sich der Modus Operandi hier durchaus in frühere Handlungsmuster des vorbestraften Enrico S., der bereits 2010 mehrere Studentinnen vor Wohnheimen attackiert und dafür zunächst eine Bewährungsstrafe erhalten hatte. 2012 wurde der damals geständige Täter nach einer erneuten Reihe von Angriffen für drei Jahre und vier Monate in Haft geschickt, saß bis Juli 2015 ein.
Gleichwohl hatte keiner der vielen Zeuginnen Enrico S. eindeutig zu identifizieren vermocht, Körpergröße und Kleidung teils unterschiedlich beschrieben, es fehlte an DNA-Spuren. Man sei nicht von der Unschuld des Angeklagten überzeugt und messe den Aussagen der Opfer hohe Glaubwürdigkeit bei, betonte der Vorsitzende. Die Gesamtschau an Indizien rechtfertige aber keinen Ausschluss vernünftiger Zweifel an der Täterschaft von Enrico S. und daher bliebe hier nur der Freispruch. „Für die Geschädigten ist das alles andere als erfreulich“, räumte der Richter ein.
Davon unbeirrt richtete er deutliche Worte an Enrico S., brachte gar die Sicherungsverwahrung ins Spiel, die bisher aus rechtlichen Gründen nicht in Betracht kommt. „Aber wenn sowas noch mal passiert, müssen Sie mit dieser Konsequenz rechnen.“ Der Richter erinnerte an die Einschätzung des forensischen Psychiaters Dr. Matthias Lammel, der Enrico S. als jungen Mann von normaler Intelligenz und rhetorischer Begabung bezeichnet hatte. Jedoch hatte er ihm narzisstisch-psychopathische Züge, Egozentrik, eine Tendenz zur Selbstdarstellung und Manipulation anderer Menschen attestiert. Enrico S. sei und bleibe gefährlich.
Von ursprünglich 21 angeklagten Tatkomplexen waren sieben wegen ungünstiger Beweislage letztlich entfallen oder kamen nicht zur Hauptverhandlung. Ein weiterer Überfall wurde aus formaljuristischen Gründen eingestellt, drei Anklagepunkte um Kinderpornos und Beleidigung wegen Geringfügigkeit, da die Sanktion hier im Verhältnis zur Gesamtstrafe nicht ins Gewicht fiele.
Staatsanwältin Anett Schneider sowie die Nebenklage hatten die Anschuldigungen über die Vergewaltigung hinaus für erwiesen erachtet und auf achteinhalb Jahre Haft plädiert, Verteidigerin Aline Luderer auf Freispruch. Beide Seiten schlossen Revision gegen das Urteil auf L-IZ-Nachfrage nicht aus.
*Der Name des Vergewaltigungsopfers wurde geändert.
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