Am 12. Dezember 2015 demonstrierte die „Offensive für Deutschland“ in der Südvorstadt. Rund um den Neonazi-Aufmarsch erlebte die Messestadt die schwersten Krawalle seit Jahren. Die Bilanz der Strafverfolger fällt ein Jahr danach äußerst durchwachsen aus.

Insgesamt leiteten die Behörden 178 Ermittlungsverfahren ein. Dies geht aus den Antworten von Justizminister Sebastian Gemkow (CDU) auf eine Kleine Anfrage der Linken-Abgeordneten Juliane Nagel hervor. Zehn dieser Verfahren beruhten demnach auf Anzeigen gegen Polizeibeamte.

Bis Mitte Dezember konnte das Operative Abwehrzentrum gerade einmal 63 Verfahren zur weiteren Bearbeitung an die Staatsanwaltschaft abgeben. Die Anklagebehörde stellte 55 dieser Verfahren aus verschiedenen Gründen ein. In den meisten Fällen konnte entweder kein Tatverdächtiger ermittelt oder der Tatnachweis nicht geführt werden.

Schlachfeld Leipzig am 12. Dezember 2015
Schwere Krawalle in Leipzig am 12. Dezember 2015.

Rechtskräftige Verurteilungen hat die Justiz kaum vorzuweisen. Ein Verdächtiger akzeptierte wegen Beleidigung eines Polizisten einen Strafbefehl über 40 Tagessätze. Ein anderer Täter muss 90 Tagessätze für die Beschädigung eines Funkwagens zahlen. Rechtskräftig wurden auch Strafbefehle wegen Versperrens einer Straße mit einer Mülltonne und Tragens einer Sturmhaube zu jeweils 20 Tagessätzen.

Die Verurteilung eines Neonazis zu einer Geldstrafe, der sich mit einem Schlauchschal vermummt hatte, ist noch nicht rechtskräftig geworden.

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