Schweigend hörte Peter F. den Vorwürfen aus der Anklageschrift zu. Die lastete dem 60-Jährigen an, sich von Frühjahr 2014 bis in das Jahr 2016 hinein wiederholt an der kleinen Tochter seiner Bekannten Iveta S. (48) vergangen zu haben. Die habe den Missbrauch des zu Beginn der Taten acht Jahre alten Mädchens sichtbar gebilligt und sich damit der Beihilfe schuldig gemacht. Zum Prozessauftakt am Mittwoch legte das Duo ein Geständnis ab.
Staatsanwältin Juliane Zech listete insgesamt 16 Vorkommnisse auf, die sich laut Anklage in der Wohnung von Iveta S. ereigneten. So soll Peter F. das lediglich mit Strümpfen und Kleid angezogene Kind einmal aufgefordert haben, sich auf den Boden zu setzen und die Beine zu spreizen, um dies anschließend zu fotografieren. An einem anderen Tag habe er von ihr verlangt, nackt im Wohnzimmer umher zu laufen und sie dabei gefilmt. So seien diverse Aufnahmen in geschlechtsbetonter Körperhaltung entstanden, die Peter F. später gelöscht habe. Auch zum Oralverkehr sei es mehrfach gekommen. Das Kind habe die Weisungen widerstandslos befolgt, die mit Wissen und Billigung seiner Mutter Iveta S. ausgesprochen wurden.
Seine Betätigung auf einer Online-Plattform, bei der er kinderpornographisches Material herunterlud, wurde Peter F. schließlich zum Verhängnis. Ermittler des LKA Baden-Württemberg kamen ihm im Frühjahr 2016 auf die Schliche. Seit Juli sitzt er in Untersuchungshaft.
„Mein Mandant gesteht die vorgeworfenen Taten vollumfänglich“, erklärte sein Verteidiger André Röhrich. Er bedauere das Geschehene und beabsichtige eine Wiedergutmachung. Eine gleiche Erklärung gab auch Rechtsanwalt Karsten Hausmann im Namen seiner Klientin ab. Den Geständnissen war ein längeres Rechtsgespräch aller Beteiligten vorausgegangen. Demnach muss Peter F. nun mit einer Haftstrafe von viereinhalb bis fünf Jahren rechnen, die Mitangeklagte dürfte mit eineinhalb bis zwei Jahren auf Bewährung davonkommen.
„Es sind relativ milde Strafen im Hinblick auf die Anklagevorwürfe“, räumte der Vorsitzende Richter Norbert Göbel ein. Allerdings gehe es vorrangig darum, dem inzwischen 11 Jahre alten Opfer eine quälende Aussage vor Gericht mit allen Details zu ersparen.
Pädophile Neigungen bestritt Peter F. auf Nachfrage des Gerichts. Iveta S. habe er zufällig im Rahmen einer Arbeitsmaßnahme kennengelernt und eine „kurzfristige Beziehung“ mit der gebürtigen Slowakin geführt, so der gelernte Baggerfahrer, der vier erwachsene Kinder hat und zuletzt von Hartz IV lebte.
Iveta S. wuchs nach ihren Angaben in einem tschechischen Kinderheim auf und kam 2005 nach Deutschland. Die 48-Jährige zog elf Kinder groß, von denen das mutmaßlich missbrauchte Mädchen das jüngste ist. Inzwischen wohnt es nicht mehr bei seiner Mutter, man pflege aber Kontakt. „Jedes Mal, wenn ich komme, freut sie sich.“ Im Hinblick auf ihr eigenes Befinden erklärte Iveta S., sie sei momentan „total fertig.“
Der Prozess wird fortgesetzt.
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Es gibt 3 Kommentare
Monika, danke für den Kommentar: Das Kind hat lebenslänglich.
Denn genauso ist es. Und es ist nie vorbei, lebt weiter, beeinflusst das ganze Leben. Therapien helfen nur bedingt, das Erlebte zu verarbeiten. Erinnerungen kann man nicht auslöschen
Die Mutter ist genauso schuldig wie der Mann, pfui Teufel für diese Mutter, die ihr eigenes Kind nicht schützt. Viel zu milde Strafen. Das Kind hat lebenslänglich.
Total fertig, soso. Miese Kindheit, Heimaufenthalt, vielleicht Abhängigkeit von Männern und evtl. noch ein sehr niedriger IQ – alles sehr wahrscheinlich und teilweise bestimmt eine Erklärung. Und trotzdem dreht sich mir da irgendwie der Magen um. Vor allem bei so viel Selbstmitleid.