Auch nach dem zweiten Verhandlungstag fiel der Hammer nicht. Damit bleibt der Ausgang des Berufungsprozesses gegen Swen G. (37) weiter offen. Der Bereitschaftspolizist muss sich wegen Körperverletzung im Amt und Freiheitsberaubung verantworten. Laut Anklage soll er einen Fan des BSG Chemie Leipzig nach einem Fußballspiel im Zwenkauer Stadion mit einem Kollegen von einer Bank gezerrt, zu Boden gedrückt und dabei entstandene Schürfwunden billigend in Kauf genommen haben.

Das Leipziger Amtsgericht hatte Swen G., seit 2000 Polizist und seit 2002 bei der Festnahme – und Beweissicherungseinheit (BFE) tätig, für schuldig befunden und zu einer Geldstrafe von 5.850 Euro verurteilt. Dagegen waren sowohl er als auch die Anklage in Berufung gegangen.

Das Geschehen selbst liegt bereits mehr als drei Jahre zurück. Demnach kam es nach einer Begegnung zwischen dem VfB Zwenkau und BSG Chemie am 28. September 2013 zu massiven Tumulten im Stadion der Gastgeber. Der Partie war ein Raubzug einer größeren Gruppe vermummter, mutmaßlicher Chemie-Ultras vorangegangen, die im Zwenkauer Penny-Markt große Mengen Alkohol und Tabak stahlen. Der folgende Polizeieinsatz gegen die im Stadion vermuteten Täter brachte das Fass offenbar zum Überlaufen, nachdem Ordnungshüter und Zuschauer bereits im Vorfeld mehrfach aneinander gerieten.

Auch das mutmaßliche Opfer Marco H. (28) sei da alles andere als unschuldig, erklärte Swen G.s Anwalt Curt-Matthias Engel: So habe er die Auseinandersetzungen massiv angestachelt, einen vollen Bierbecher gegen die Beamten geschleudert und sie verbal mit „Scheiß Nazis! Ihr seid die größten Nazis!“ attackiert. Sein Mandant sei zu einem Zugriff berechtigt gewesen und daher freizusprechen.

Auch der Angeklagte selbst erklärte, verhältnismäßig agiert zu haben. „Die Lage war extrem angespannt und wir wussten nicht, wie es gleich weitergeht. Meine Frau und mein Kind möchten, dass ich abends wieder nach Hause komme.“

Marco H. dagegen wollte sich an kein Fehlverhalten erinnern. Wohl sei er wütend über die Polizei gewesen. Aber: „Ich kann mich nicht erinnern, dass ich an dem Tag einen Polizisten körperlich oder verbal angegriffen oder beschimpft hätte“, beteuerte er der Vorsitzenden Richterin Gabriele Plewnia-Schmidt. „Ich wurde von zwei Beamten heruntergerissen und auf den Boden geworfen“, erinnerte sich der junge Mann, der das Vorgehen der Polizei, auf einer Sitzbank stehend, mit seinem Smartphone gefilmt hatte. Das sei ihm von den Beamten aus der Hand geschlagen worden.

Zum zweiten Verhandlungstermin am Donnerstag sagte ein von der Verteidigung bestellter Zeuge aus. Der Ausbilder des LKA Sachsen erläuterte den sogenannten taktischen Zugriff – eine Festnahmemethode der Polizei, die eine schnelle Fixierung von Tatverdächtigen unter Minimierung des Sicherheitsrisikos für die Beamten ermöglichen soll. Das sei so auch am fraglichen Tag geschehen.

„Gehört das Wegschlagen von Handys auch zum taktischen Zugriff?“, provozierte Nebenklage-Anwalt Robert Oeltz den Zeugen.

„Nein.“

„Also sind die Beamten hier über die Stränge geschlagen?“, bohrte Oeltz weiter.

„Das kann ich nicht beurteilen“, wich der Zeuge aus.

Ein Rechtsgespräch über eine mögliche Verfahrenseinstellung endete am späten Nachmittag ohne Ergebnis. Stattdessen brachte Rechtsanwalt Engel, der offen auf Freispruch verteidigt, einen Antrag auf ein Sachverständigen-Gutachten ein. Das soll belegen, dass die Wunden des Geschädigten durch dessen Bewegung während der Fixierung am Boden entstanden und nicht durch die Polizei. Der Prozess wurde damit erneut vertagt.

Fortsetzung: 7. Dezember.

In eigener Sache: Für freien Journalismus aus und in Leipzig suchen wir Freikäufer

https://www.l-iz.de/bildung/medien/2016/11/in-eigener-sache-wir-knacken-gemeinsam-die-250-kaufen-den-melder-frei-154108

So können Sie die Berichterstattung der Leipziger Zeitung unterstützen:

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar