Ob es stimmt, ob das Geld überhaupt vorhanden ist oder es nur eine weitere Drehung bei den Nachläufern zum Sprengstoffanschlag auf die Dresdner „Fatih Camiine“ – Moschee und das Kongresszentrum am Ostra-Ufer ist, dürfte offenbleiben. Dennoch landete heute ein seltsamer Aufruf auf einer Leipziger Antifa-Seite. In diesem werden 5.000 Euro für sachdienliche Hinweise zum Auffinden einer in einem Überwachungsvideo der Polizei zur Fahnung ausgeschriebenen Person angeboten. Allerdings sollen die Hinweise an eine Leipziger Antifa-Gruppe und nicht die Polizei gehen.
Im Aufruf der Seite „Inventati“ heißt es, nachdem die Staatsanwaltschaft Dresden und das Operative Abwehrzentrum (OAZ) am 30. September ein Video einer Überwachungskamera veröffentlichten: „In Dresden verübten Unbekannte am Montag, 26. September 2016, kurz vor bzw. kurz nach 22 Uhr mittels Unkonventioneller Spreng-/Brandvorrichtungen zwei Anschläge gegen eine Moschee an der Hühndorfer Straße und das Kongresszentrum am Ostra-Ufer. Die Polizei hat bislang keine Tatverdächtigen ermittelt.“
Dies wollen nun offenbar die Aktivisten übernehmen, Tipps nähme „auch jede örtliche Antifagruppe entgegen“. Neben einer aus dem Fahndungs-Video entnommenen Personenbeschreibung fordern die Seitenmacher dazu auf, Hinweise an eine Mailadresse der Seite zu senden. Bei sachdienlichen Hinweisen würden 5.000 Euro gezahlt werden. Was einerseits durchaus den Druck auf die gesuchte Person erhöhen könnte, ist dennoch eine klare Grenzüberschreitung.
Gespeist aus einem offenkundigen Misstrauen gegenüber den Ermittlungsbehörden sind hier Aktivisten deutlich in die Nähe von Selbstjustiz und in die Grauzone des wilden Westens geraten. Das praktisch wie ein Kopfgeld wirkende Zahlungsversprechen soll zudem ausbezahlt werden, „sobald die Tatbeteiligung einer Person oder einer Personengruppe, auf die sich ein Hinweis bezieht, faktisch erwiesen ist. Einer rechtskräftigen Verurteilung bedarf es nicht zwingend.“
Damit wäre dann neben der widerrechtlichen Übernahme polizeilicher Aufgaben auch der Rechtsgrundsatz gebrochen, wonach ein Täter solange als Tatverdächtiger gilt, so lange er nicht rechtskräftig verurteilt ist.
Dass man hier offenbar eigentlich die Ermittlungsbehörden dazu zwingen möchte, selbst eine Belohnung auszusetzen, wird etwas später in den Nachworten zum Aufruf deutlich. „Die Auslobung wird aufrecht erhalten, solange Tatbeteiligte nicht auf anderen Weg ermittelt wurden, und solange von anderer Seite keine gleich hohe oder höhere Summe ausgelobt wurde.“
Weitere Merkwürdigkeiten in Dresden
Ob das Misstrauen berechtigt ist oder nicht, spielt dabei keine Rolle – hier wird auf private Strafverfolgung gesetzt. Doch auch die Ermittlungsbehörden selbst haben im Dresdner Fall einiges dazu getan, die Skepsis an einer ordentlichen Ermittlungsarbeit zu nähren. Bereits kurz nach dem Öffentlichwerden der Anschläge gab es zwei Kritikpunkte. Der erste: die Polizei habe fast 10 Stunden gewartet, bevor sie die Öffentlichkeit informierte. Dies begründeten die Beamten mit der Zeit, die sie für Ermittlungen benötigt hätten.
Schlimmer noch aber, dass eben diese Ermittlungen offenbar alles andere als geordnet abliefen. So meldete bereits am 27. September Radio Dresden auf Twitter, dass sich vor der deutlich zu späten polizeilichen Absperrung und damit einer Tatortsicherung an der Moschee diverse Personen frei übers Gelände bewegen konnten.
Nun soll auch noch Sachsens Innenminister Markus Ulbig persönlich dabei gewesen sein. Einige Spuren könnte also neben Reportern und Schaulustigen auch derjenige mit verwischt haben, der der gewählte Dienstherr der Polizei im Freistaat ist. Da kann man nur die Frage in den Raum stellen, ob Absicht oder pure Sorglosigkeit in Dresden regiert.
Linke Bekennerschreiben: Mal ein paar Worte zu Indymedia wegen der Dresdner Anschläge
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