Das Landgericht hat Alexander Kurth (36) am Montag zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Gericht bestrafte den Vorsitzenden des sächsischen Landesverbands der Neonazi-Partei „Die Rechte“ wegen unerlaubten Besitzes zweier Schlagringe.
Ex-NPD-Mitglied, Ex-Stadtratskandidat in Leipzig, Parteivorsitzender, LEGIDA-Anhänger – auf Alexander Kurth (36) treffen viele Prädikate zu. Schon mehrfach saß der Neonazi wegen Straftaten hinter Gittern. 2003 war er an einem Raubüberfall auf „Prinzen“-Sänger Sebastian Krumbiegel beteiligt und kassierte damals unter anderem dafür viereinhalb Jahre Haft.
Diesmal verhandelte das Landgericht wegen des unerlaubten Besitzes zweier Schlagringe, welche die Polizei Anfang Juli 2013 in Kurths damaliger WG in der Georg-Schumann-Straße sichergestellt hatte. Dafür war Kurth in erster Instanz zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 13€ verurteilt worden. Gegen diese Entscheidung des Amtsgerichts hatte er Berufung eingelegt.
Bei der Berufungsverhandlung wiederholten beide Parteien weitgehend die Argumente, die sie schon in der ersten Instanz vorgebracht hatten. Verteidiger Mario Thomas sprach von „erheblichen Überfällen“, denen sein Mandant in der Vergangenheit ausgesetzt gewesen sei, und stellte schon zu Sitzungsbeginn klar: „Ziel der Berufung ist der Freispruch des Angeklagten.“ Kurth habe von den Schlagringen in der Wohnung gar nichts gewusst.
Bereits der Erlass des Durchsuchungsbefehls sei ohne Grundlage und somit rechtswidrig gewesen, da er sich lediglich auf die Aussage eines anonymen Informanten stützt, der im August 2012 eine Pistole in Kurths Wohnung gesehen haben wolle. Die Schusswaffe sei nicht gefunden worden. Stattdessen entdeckten die Beamten unter anderem zwei Schlagringe im gemeinsam genutzten Wohnzimmer der Zweier-WG, bestätigte Polizist Ralph E. (56).
Darüber hinaus bemerkten die Polizisten in den Wohnräumen eine Reichskriegsflagge, ein Hitler-Bild und ähnliche Szene-Devotionalien. Kurios: Kurths damaliger Mitbewohner ist für die Justiz bis heute nicht auffindbar.
Im Gegensatz zur Verteidigung wertete Staatsanwalt Ralph Hornig die polizeiliche Durchsuchung als legitim. Richter Gicklhorn pflichtete ihm bei: „Der Vorwurf wiegt schwer und ist ernst zu nehmen. Was wäre gewesen, wenn die Polizei dem nicht nachgegangen wäre?“, fragte der Vorsitzende in Richtung der Anklagebank.
Dennoch stufte Anwalt Thomas das Urteil des Amtsgerichts als „in Gänze falsch“ ein. Der damalige Mitbewohner Kurths, der zum Zeitpunkt der Razzia in Haft saß, habe bekanntermaßen eine Affinität zu Waffen gehabt. Zudem sei das Regal, in dem sich die Schlagringe befanden, von anderen Objekten überfrachtet gewesen, so dass sein Mandant die Waffen nicht zwangsläufig habe sehen können.
Staatsanwalt Hornig verwies auf einen extra weggeschlossenen Wurfstern in der Schublade von Kurths Mitbewohner. „Warum sollte er die Schlagringe offen hinlegen und den Wurfstern sorgfältig verstecken?“, fragte er. „Ich gehe davon aus, dass es nicht seine Gegenstände waren.“
Alexander Kurth äußerte sich weitgehend nicht zur Anklage. Der Leipziger schilderte lediglich kurz seine persönlichen Verhältnisse und beklagte dabei „diverse politische Schikanen“ seitens des Jobcenters, zu denen er sich nicht konkreter äußern wolle.
Das Landgericht folgte schlussendlich den Argumenten der Staatsanwaltschaft. Alexander Kurth soll 50 Tagessätze à 13 Euro zahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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Jobcenter, soso. Hat ihm einer dieser bösen Ausländer etwa die Arbeit weggenommen? ^^