Das Landgericht hat Alexander Kurth (36) am Montag zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Gericht bestrafte den Vorsitzenden des sรคchsischen Landesverbands der Neonazi-Partei โDie Rechteโ wegen unerlaubten Besitzes zweier Schlagringe.
Ex-NPD-Mitglied, Ex-Stadtratskandidat in Leipzig, Parteivorsitzender, LEGIDA-Anhรคnger โ auf Alexander Kurth (36) treffen viele Prรคdikate zu. Schon mehrfach saร der Neonazi wegen Straftaten hinter Gittern. 2003 war er an einem Raubรผberfall auf โPrinzenโ-Sรคnger Sebastian Krumbiegel beteiligt und kassierte damals unter anderem dafรผr viereinhalb Jahre Haft.
Diesmal verhandelte das Landgericht wegen des unerlaubten Besitzes zweier Schlagringe, welche die Polizei Anfang Juli 2013 in Kurths damaliger WG in der Georg-Schumann-Straรe sichergestellt hatte. Dafรผr war Kurth in erster Instanz zu einer Geldstrafe von 50 Tagessรคtzen ร 13โฌ verurteilt worden. Gegen diese Entscheidung des Amtsgerichts hatte er Berufung eingelegt.
Bei der Berufungsverhandlung wiederholten beide Parteien weitgehend die Argumente, die sie schon in der ersten Instanz vorgebracht hatten. Verteidiger Mario Thomas sprach von โerheblichen รberfรคllenโ, denen sein Mandant in der Vergangenheit ausgesetzt gewesen sei, und stellte schon zu Sitzungsbeginn klar: โZiel der Berufung ist der Freispruch des Angeklagten.โ Kurth habe von den Schlagringen in der Wohnung gar nichts gewusst.

Juni 2016 vor dem Leipziger Ratssaal mit einer politischen Demonstration. Foto: L-IZ.de
Bereits der Erlass des Durchsuchungsbefehls sei ohne Grundlage und somit rechtswidrig gewesen, da er sich lediglich auf die Aussage eines anonymen Informanten stรผtzt, der im August 2012 eine Pistole in Kurths Wohnung gesehen haben wolle. Die Schusswaffe sei nicht gefunden worden. Stattdessen entdeckten die Beamten unter anderem zwei Schlagringe im gemeinsam genutzten Wohnzimmer der Zweier-WG, bestรคtigte Polizist Ralph E. (56).
Darรผber hinaus bemerkten die Polizisten in den Wohnrรคumen eine Reichskriegsflagge, ein Hitler-Bild und รคhnliche Szene-Devotionalien. Kurios: Kurths damaliger Mitbewohner ist fรผr die Justiz bis heute nicht auffindbar.
Im Gegensatz zur Verteidigung wertete Staatsanwalt Ralph Hornig die polizeiliche Durchsuchung als legitim. Richter Gicklhorn pflichtete ihm bei: โDer Vorwurf wiegt schwer und ist ernst zu nehmen. Was wรคre gewesen, wenn die Polizei dem nicht nachgegangen wรคre?โ, fragte der Vorsitzende in Richtung der Anklagebank.
Dennoch stufte Anwalt Thomas das Urteil des Amtsgerichts als โin Gรคnze falschโ ein. Der damalige Mitbewohner Kurths, der zum Zeitpunkt der Razzia in Haft saร, habe bekanntermaรen eine Affinitรคt zu Waffen gehabt. Zudem sei das Regal, in dem sich die Schlagringe befanden, von anderen Objekten รผberfrachtet gewesen, so dass sein Mandant die Waffen nicht zwangslรคufig habe sehen kรถnnen.
Staatsanwalt Hornig verwies auf einen extra weggeschlossenen Wurfstern in der Schublade von Kurths Mitbewohner. โWarum sollte er die Schlagringe offen hinlegen und den Wurfstern sorgfรคltig verstecken?โ, fragte er. โIch gehe davon aus, dass es nicht seine Gegenstรคnde waren.โ
Alexander Kurth รคuรerte sich weitgehend nicht zur Anklage. Der Leipziger schilderte lediglich kurz seine persรถnlichen Verhรคltnisse und beklagte dabei โdiverse politische Schikanenโ seitens des Jobcenters, zu denen er sich nicht konkreter รคuรern wolle.
Das Landgericht folgte schlussendlich den Argumenten der Staatsanwaltschaft. Alexander Kurth soll 50 Tagessรคtze ร 13 Euro zahlen. Das Urteil ist nicht rechtskrรคftig.
In eigener Sache โ Eine L-IZ.de fรผr alle: Wir suchen โFreikรคuferโ
So kรถnnen Sie die Berichterstattung der Leipziger Zeitung unterstรผtzen:
Keine Kommentare bisher
Jobcenter, soso. Hat ihm einer dieser bรถsen Auslรคnder etwa die Arbeit weggenommen? ^^