Die alljährlichen Silvesterfeierlichkeiten am Connewitzer Kreuz sind seit Jahren gute Tradition. Die Gewaltexzesse rund um den Jahreswechsel im Leipziger Süden auch. Am Montag musste sich ein 32-Jähriger wegen eines Flaschenwurfs auf Polizisten vor Gericht verantworten.
Oliver S. (32) wurde in Handschellen in den Sitzungssaal geführt. Der Angeklagte hatte einen früheren Termin in der Sache versäumt, so dass Amtsrichterin Julia Weidelhofer einen Sitzungshaftbefehl erlassen hatte.
Am 1. Januar 2015 soll der Familienvater kurz nach 2 Uhr nachts im Partyrausch eine Bierflasche auf einen Polizisten geworden haben. Das Wurfgeschoss zersplitterte auf dem Rücken seines Opfers, fügte dem Beamten allerdings keine Verletzungen zu. Als die Beamten den Werfer daraufhin festnahmen, schlug dieser wild um sich.
Die Staatsanwaltschaft hat Oliver S. wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte angeklagt. Der Flaschenwerfer legte zu Prozessauftakt ein umfassendes Geständnis ab. Ja, er habe die Bierflasche geworfen. Und er habe sich wohl auch seiner Festnahme widersetzt.
An Details könne er sich jedoch nicht erinnern. Der Angeklagte gab zu Protokoll, in der Silvesternacht erhebliche Mengen Alkohol und Crystal konsumiert zu haben. „Warum haben Sie die Bierflasche geworfen?“, fragte Weidelhofer nach. „Das kann ich nicht sagen“, erwiderte der Angeklagte mit leiser Stimme. Und schob noch leiser nach: „Entschuldigung. Es tut mir leid.“ Das Urteil fällt voraussichtlich am 12. September.
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