Am Dienstag hat vor dem Landgericht der Prozess um die mutmaßliche Tötung eines syrischen Geschäftsmanns begonnen. Farhad S. (35) ist seit Ende November 2015 spurlos verschwunden. Die Leiche des Dolmetschers und Vermittlers von Arbeitskräften wurde bis heute nicht entdeckt. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Chemnitzer Opfer eines Mordkomplotts geworden ist.

Die drei Angeklagten sollen es nach Version der Ermittler auf das Vermögen des mutmaßlichen Mordopfers abgesehen haben. Santa A. (17), ihre Mutter Entessar A. (38) und ihr Freund Mohammad A. (21) haben laut Anklage einen teuflischen Plan ausgeheckt, um Farhad S. aus der Welt zu schaffen. Santa A. hatte den Dolmetscher im Zuge ihres Asylverfahrens kennengelernt. Die hübsche Teenagerin ging mit dem viel älteren Landsmann eine Liaison ein. Dabei hatte sie ihre Liebe schon Mohammad A. versprochen.

Am 27. November lockte das Mädchen den Dolmetscher nach Leipzig. Der Übersetzer betrat nichts ahnend die Wohnung von Mutter und Tochter im Gerichtsweg. Dort soll Mohammad A. den Nebenbuhler mit einem Messer ermordet haben. Die Leiche ist bis heute verschwunden. Anschließend machte sich das Trio über Autos und Bankvermögen des Opfers her.

 

Mohammad A. soll das Opfer getötet haben. Foto: Alexander Böhm
Mohammad A. soll den Geschäftsmann erstochen haben. Foto: Alexander Böhm

Zum Prozessauftakt wurde am Dienstag nicht einmal die Anklage verlesen. Verteidiger Endrik Wilhelm rügte, dass ein an ihn gerichtetes Schreiben seines Mandanten, Mohammad A., wenige Tage vor Prozessbeginn Eingang in die Gerichtsakten gefunden habe. Der Freund einer Dolmetscherin hatte die in arabischer Sprache verfasste Erklärung verbotenerweise der Polizei übergeben. „Ein massiver Eingriff in die Rechte der Verteidigung.“ Wilhelm kündigte an, beim nächsten Verhandlungstermin die Einstellung des Verfahrens beantragen zu wollen.

Die 3. Strafkammer unter Vorsitz von Norbert Göbel. Foto: Alexander Böhm
Die 3. Strafkammer unter Vorsitz von Norbert Göbel (Mitte) wird am 7. September über die Einstellung des Verfahrens zu entscheiden haben. Foto: Alexander Böhm

Die Verfügung des Vorsitzenden Norbert Göbel, die Anklage sei dennoch zu verlesen, konterte der Dresdner Jurist mit Beantragung eines entsprechenden Kammerbeschlusses. Da dem Gericht hierzu die Zeit fehlte, kann Staatsanwalt Klaus-Dieter Müller den Anklagesatz frühestens am 7. September vortragen.

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