Am Landgericht Leipzig hat am Donnerstag der Berufungsprozess eines wegen Körperverletzung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte verurteilten „Apfelfront“-Aktivisten begonnen. In erster Instanz war dieser zu einer Geldstrafe in Höhe von 2.700 Euro verurteilt worden. Weil die angegriffene Polizistin, die zugleich die einzige Belastungszeugin ist, wegen Krankheit nicht zur Verhandlung erschien, muss der Prozess Anfang September fortgesetzt werden.
Der Vorfall liegt bereits fast anderthalb Jahre zurück: Während der Proteste gegen Legida am 2. März 2015 soll der Student Tom R. (28) die Polizistin Sarah H. (27) umgerannt haben. Etwa eine Stunde nach der von mehreren Beamten bezeugten Tat meinte H. den angeblichen Täter wiedererkannt zu haben. Allerdings ist sie die einzige Zeugin, die angab, sich an das Gesicht zu erinnern. Die anderen Polizisten konnten lediglich den Übergriff an sich beobachten.
Wie bereits in der ersten Hauptverhandlung am Amtsgericht Leipzig wurden auch in der von etwa 30 Sympathisanten besuchten Berufungsverhandlung Widersprüche deutlich. Eine Polizeibeamtin hatte sich dunkle Sportschuhe beim Täter gemerkt. „Dazu stehe ich nach wie vor“, erklärte sie nun. Die Schuhe, die Tom R. an jenem Abend trug, waren jedoch braun. Nach Begutachtung eines Fotos erklärte die Zeugin: „Nein, das ist nicht, was ich als dunkle Sportschuhe bezeichnen würde.“
Tom R. konnte zudem einen weiteren Erfolg verbuchen. Als Polizistin Sarah H. ihn ergriff, äußerte er die Worte: „Ach, wegen vorhin.“ H. sah darin ein Schuldeingeständnis für die Körperverletzung. Der „Apfelfront“-Aktivist hingegen gab vor Gericht an, einige Minuten vor dem „Geständnis“ einen provokanten Satz in einen Polizeikessel hineingerufen zu haben – er nahm an, deswegen belangt zu werden. Richterin Gabriela Walburg ließ durchblicken, dass sie keinen Zweifel daran habe, dass H. diesen Satz tatsächlich geäußert hat – zumal zwei mit ihm befreundete Zeugen diese Version bestätigten.
Darüber hinaus brachte der Berufungsprozess keine wesentlichen Erkenntnisse zu Tage. Entscheidend wird sein, für wie glaubwürdig das Gericht die einzige Belastungszeugin hält. Das Amtsgericht verließ sich vollständig auf die Aussage der Polizistin. Die Fortsetzung findet am 5. September um 13 Uhr statt.
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