Der Student Marcus R. muss die Verfahrenskosten wegen einer Demo-Anmeldung im Leipziger Hauptbahnhof nicht zahlen. Laut Rechtsanwalt Jürgen Kasek hat sich der Betreiber der Promenaden dazu bereit erklärt, die Kosten zu übernehmen. Dieser bestätigte den Sachverhalt auf Anfrage. Nach einer einstweiligen Verfügung drohte dem Studenten zwischenzeitlich eine Zahlung von etwa 5.500 Euro.
Teilerfolg für den Studenten Marcus R.: Laut Rechtsanwalt Jürgen Kasek hat sich die ECE Projektmanagement GmbH & Co. KG, die die Promenaden im Leipziger Hauptbahnhof betreibt, dazu bereit erklärt, die Verfahrenskosten in Höhe von 5.500 Euro zu übernehmen. Dies sei das Ergebnis von Verhandlungen zwischen den Anwälten beider Parteien, so Kasek. Diese Art der möglichen Lösung einer seltsamen Demonstrationsposse im Hauptbahnhof hatte das Management der ECE bereits im Umfeld der Demonstrationen gegenüber L-IZ.de angedeutet. Auf erneute Anfrage bestätigte der Promenaden-Betreiber die Einigung nun.
Der Student R. hatte für den 4. Juli eine Demonstration gegen Legida im Hauptbahnhof angemeldet. Diese wurde jedoch von der Versammlungsbehörde vor das Gebäude verlegt. Zudem erhielt R. vom Landgericht Leipzig eine einstweilige Verfügung. Diese hatte die ECE-Gruppe erwirkt. Demnach wurde es R. untersagt, an diesem Tag zu einer Demonstration aufzurufen oder diese durchzuführen. Die Verfahrenskosten beliefen sich auf etwa 5.500 Euro. „Das Geld kann ich im Leben nicht bezahlen“, hatte der Soziologie-Student anschließend in einer von Kasek veröffentlichten Pressemitteilung erklärt.
Die ECE-Gruppe hatte ihr Vorgehen mit der Sorge um die Sicherheit der Bahnhofsbesucher begründet. Laut Kasek werde derzeit geprüft, ob auch gegen die einstweilige Verfügung an sich noch vorgegangen werden soll. ECE-Pressesprecher Christian Stamerjohanns erklärte hierzu: „Die Verfügung bezog sich rechtlich nur auf den angekündigten Termin. Wir werden aber auch künftig und unabhängig vom Inhalt rechtlich gegen alle Demonstrationen vorgehen, die innerhalb des Bahnhofs stattfinden sollen und bei denen es erhebliche Sicherheitsbedenken gibt.“
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