Wegen eines rassistischen Facebook-Kommentars war Marion O. (54) im März vom Amtsgericht Eilenburg zu einer saftigen Geldstrafe verurteilt worden, welches sie so nicht akzeptieren wollte. Am Mittwoch nahm die Krostitzerin vor dem Landgericht jedoch ihre Berufung zurück, bevor ein Urteil gesprochen wurde.

Marion O. zählt zweifelsohne nicht zu der Sorte Menschen, die montags zu PEGIDA fahren, um ihren Ausländerhass zu kanalisieren. Gleichwohl scheint sie mit der fremdenfeindlichen Bewegung zu sympathisieren. Am 1. August 2015 hatte die Krostitzerin auf der Facebook-Seite von „PEGIDA NRW“ einen menschenverachtenden Kommentar gepostet. Dort wurde eine Nachrichtenmeldung über die Aussetzung von 100 Geflüchteten auf der Autobahn A4 bei Deggendorf verbreitet. Marion O. kommentierte: „Ab ins Tierheim. Und wenn die keiner abholt – einschl…“

„Es ist passiert“, räumte die Angeklagte bei Gericht ein. Schuld für das Hass-Posting sei jedoch nicht sie selbst, zeigte sich die Mittfünfzigerin uneinsichtig. Die Reinigungskraft berichtet von einer Reise ins ferne Leipzig zu einer medizinischen Untersuchung. Sie habe sich zwei Tage Urlaub nehmen müssen, um in der Messestadt eine Fachpraxis am Johannisplatz aufzusuchen. Die Befunde seien ihr auf CD mitgegeben worden.

Auf dem Heimweg sei sie am Schwanenteich vorbeigekommen. „An der Oper standen zwei Ausländerjungs vor mir“, schilderte die Angeklagte erregt. Diese hätten ihr den Datenträger aus ihrem Stoffbeutel entwendet und zerbrochen. Am Hauptbahnhof angekommen, habe ihr ein Polizist erklärt, in besagter Parkanlage würden sich überwiegend Ausländer und Drogensüchtige aufhalten. Anzeige hatte Frau O. nicht erstattet. Den Namen des Beamten konnte sie im gesamten Verfahren nicht benennen.

Dieser Vorfall soll zu dem rassistischen Facebook-Kommentar geführt haben. Mit dem Begriff „Volksverhetzung“ tat sich die Angeklagte schwer: „Ich habe doch kein Volk verhetzt.“ Zusätzlich zog sie folgenden Vergleich: „Todraser bekommen auch 2.000 Euro Strafe aber die haben einen Menschen tot gefahren!“

Nun sollte man keine Äpfel mit Birnen vergleichen. „Man muss schon mal sehen, was mit solchen Kommentaren passiert, die ins Internet eingestellt wurden“, merkte die anwesende Staatsanwältin an. Die Wut der Angeklagten könne keine volksverhetzenden Äußerungen verargumentieren.

Für Marion O. stellte sich die Höhe des Strafmaßes als nicht akzeptabel dar – das Amtsgericht hatte auf 90 Tagessätze zu je 25 Euro erkannt. „Es ist die Mindeststrafe“, wurde sie von Richterin Aust belehrt. Das Gesetz sieht für Volksverhetzung sogar ein Eingangsstrafmaß von drei Monaten Haft vor. Wohl aufgrund ihres blitzsauberen Vorstrafenregisters war das Amtsgericht unterhalb der gewöhnlichen Mindeststrafe geblieben. „Es kann nicht besser werden“, fasste Aust zusammen. „Insofern empfehle ich Ihnen, die Berufung zurückzunehmen.“ Marion O. befolgte den gut gemeinten Ratschlag. Die Verurteilung ist damit rechtskräftig.

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Es gibt 9 Kommentare

Wobei mir Sozialstunden in einem angemessenen Umfeld als Strafe besser gefallen hätten.

Vorherige Unauffälligkeit und Dummheit sind kein Grund, nicht gegen die Frau vorzugehen. Dass schlimmere Kommentare teilweise nicht verfolgt werden bedeutet ja nicht, dass die “harmloseren” dann ok sind. Zumal ich den Teil mit dem einschläfern alles andere als harmlos finde.

@Monika
Das trifft es wohl.
Hier soll mit einer übertrieben schwerwiegend wirkenden Wortwahl eine Belastungsmoment ohne Argument erzeugt werden.
Und ja, entweder sind die Täter wie eh und je phsychich gestört oder anerkannt einfachen Intellekts.

Die Äußerung ist unter der Gürtellinie und menschenverachtend, aber es gibt noch schlimmere, die nicht geahndet werden! Da sollte wohl ein Exempel statuiert werden? Die “Festerling” hetzt rum und wird freigesprochen, wer versteht das noch? Und diese Frau, die vielleicht auch sehr einfach gestrickt ist, muss eine hohe Geldstrafe zahlen, es hätte ja auch bei einer Verwarnung bleiben können, falls sie das erste Mal gemacht hat. Ich habe im Netz schon viel Schlimmeres gelesen und das wird auch nach Meldung nicht gesperrt.

Hab schon weit schlimmere Posts als die im Artikel zitierten gelesen, gemeldet, kein Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen.
Polizei? In Sachsen? Nee danke.

@Sabine,
Ja, darüber bin ich auch gestolpert, nur bekam ich den Fakt einer “philosophischen Begrifflichkeit” und der 2.250€ Geldstrafe noch weniger übereinander gelegt, als es das es passen könnte …

Es sei wertungsfrei angemerkt, die philosophische Auslassung ist von einer Reinigungskraft gemacht wurden.
Seltsame Sache das, seltsam ….

ENTÄUßERUNG?????
Was bitte???

Synonyme für: Entäußerung | Bedeutung
Entäußerung: 39 Synonyme in 4 Synonymgruppen
1 Bedeutung: Aufgabe [n]
Auslieferung, Entäußerung
2 Bedeutung: Überlassung [n]
Abtretung, Auslieferung, Entäußerung, Preisgabe, Weggabe, Hingabe
3 Bedeutung: Verzicht [n]
Abbestellung, Abbruch, Abgewöhnung, Abtretung, Abzug, Annullierung, Auflösung, Ausverkauf, Drangabe, Entäußerung, Enthaltung, Entsagung, Entwöhnung, Kündigung, Aufgabe
4 Bedeutung: Übergabe [n]
Abgabe, Ablieferung, Abtretung, Anlieferung, Aushändigung, Belieferung, Einhändigung, Entäußerung, Hergabe, Lieferung, Überantwortung, Überbringung, Übermittlung, Überstellung, Überweisung, Auslieferung

Wer bitte spielt denn da verbale an sich selbst herum?

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