Andreas K. (44) soll von September 2015 bis Januar 2016 in Leipzig-Lindenau wiederholt den Kontakt zu zwei Jungen (10, 11) gesucht haben. Beließ es der Sex-Täter zunächst beim Massieren ihrer Füße, so soll er laut Anklage später auch mit beiden Kindern den Oralverkehr vollzogen haben. Beide Opfer belasteten den Leipziger im Prozess schwer. Nun soll ein Gutachter die Glaubwürdigkeit der Geschädigten überprüfen.

Strafverteidiger Rainer Nittmann zweifelte am Dienstag die Glaubwürdigkeit beider Zeugen an. Die Aussagen von Karl B. und Felix K. (beide Namen vollst. geändert) wiesen erkennbare Widersprüche auf. Einer der Jungs war schon vor den Taten in psychiatrischer Behandlung. Felix K.  gab während der Vernehmung an, es sei gar nicht zum Oralverkehr gekommen. Haben sich die beiden Kinder die gravierendsten Tatvorwürfe nur ausgedacht?

Der 3. Strafkammer blieb gar keine andere Wahl. Ein Experte soll die Aussagen der Kinder mit psychologischen Methoden auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüfen. Die Expertise des Sachverständigen wird maßgeblich in die Urteilsfindung des Gerichts mit einfließen, möchte die Kammer keine Revision riskieren. Da Gutachter höchst gefragte Leute sind, wird sich das Verfahren verzögern. Mit einem Urteil ist nicht vor Ende August zu rechnen. Andreas K. verbleibt solange in Untersuchungshaft.

Mit einem Freispruch braucht der Leipziger ohnehin nicht rechnen. Die Fußmassagen hatte er schon bei Prozessauftakt eingeräumt. Erschwerend kommt hinzu, dass er die Taten unter laufender Bewährung beging. Ein Umstand, der sich negativ auf das Strafmaß auswirken wird.

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