Weil ein 26-Jähriger mit CS-Gas zur zweiten Legida-Demonstration unterwegs war und einige Monate später eine Bierflasche auf Polizisten warf, muss er nun für neun Monate ins Gefängnis. Sein langes Vorstrafenregister wurde ihm dabei zum Verhängnis.

Andreas M. wollte sich vor Gericht nicht äußern. Dies übernahmen stattdessen insgesamt vier Polizeibeamte. Der erste Tatvorwurf war schnell geklärt: Polizeikommissar Mario H. (41) erwischte den 26-Jährigen am 21. Januar 2015 mit einer Dose Tränengas in der Jackentasche. M. befand sich innerhalb einer etwa 200 Personen starken Gruppe und war gerade auf dem Weg vom Hauptbahnhof zum Augustusplatz. Dort fand an jenem Abend die zweite Demonstration von Legida statt. M. hatte somit sowohl gegen das Waffen- als auch gegen das Versammlungsgesetz verstoßen.

Ein zweites Vergehen war schwerwiegender. Am Abend des 15. April 2015 soll M. eine leere Bierflasche in Richtung von Polizisten geworfen haben. Den heute 29-jährigen Polizeimeister Thomas N. erwischte die Flasche am Schienbein. Von dort aus landete sie auf dem Fuß des ein Jahr jüngeren Polizeiobermeisters Lucas V. Beide erlitten Schmerzen, trugen aber keine bleibenden Schäden davon.

Die beiden Polizisten sollten gemeinsam mit mehreren Kollegen die Personalien einer Gruppe von etwa 15 Personen aufnehmen, die im Verdacht standen, Landfriedensbruch begangen zu haben. Jene Personen reagierten nach Angaben der Beamten aggressiv, brachen sogar Glasflaschen ab und drohten damit. Polizeimeister N. hatte den Angeklagten M. nach eigenen Angaben beim Wurf beobachten können. Anschließend ergriff dieser die Flucht, sei jedoch anhand von Tattoos auf beiden Waden zu identifizieren gewesen.

Das Bundeszentralregister von M. weist zahlreiche Einträge auf. Bereits mit 14 Jahren wurde er zum ersten Mal auffällig. Seine bis dato letzten Verurteilungen datierten aus den Jahren 2009 bis 2011 und erfolgten unter anderem aufgrund von gefährlicher Körperverletzung und räuberischer Erpressung.

Amtsrichterin Sabine Hahn befand den Angeklagten für schuldig und verurteilte ihn zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Monaten. Damit ging sie über die Forderung der Staatsanwaltschaft – sieben Monate – hinaus. „Sie bringen ein heftiges Register mit“, erklärte Hahn. „Aus den Verurteilungen haben Sie leider nichts gelernt.“ Als ungelernter Bezieher von Arbeitslosengeld II habe M. zudem keine gute Sozialprognose.

Generell beklagte Hahn eine Zunahme ähnlicher Fälle. Polizisten, Demonstranten und Gegendemonstranten seien in jüngster Zeit vermehrt Ziel von Flaschenwürfen geworden.

Der Verurteilte kann noch Berufung oder Revision einlegen.

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