Trotz einschlägiger Vorstrafen und einer „moralisch verwerflichen“ Tat, so die Wertung einer Körperverletzung an einer 30-jährigen Fahrradfahrerin, wurde der NPD-Stadtrat Enrico Böhm (33) zu einer sechsmonatigen Haftstrafe auf Bewährung am Landgericht Leipzig am Donnerstag verurteilt. Im Berufungsprozess wurde damit ein Urteil des Amtsgericht Leipzig aufgehoben, das Böhm in Haft schicken sollte.
Die Grundzüge einer günstigen Sozialprognose liegen bei Enrico Böhm zweifelsfrei vor. Er sorgt für sein Kind. Seine Ausbildung als Mediengestalter hat er abgeschlossen und bildet sich als Medienfachwirt schulisch weiter. Dennoch wurde in den letzten Monaten diskutiert, ob der NPD-Stadtrat in Haft gehen sollte.
Im konkreten Verfahren am Landgericht ging es um einen Vorfall auf der Gemeindeamtsstraße im Leipziger Stadtteil Lindenau im April 2014. Bei einem Auto eines Bekannten des 33-Jährigen wurden die Scheiben eingeschlagen. Christine E. (30) fuhr zufälligerweise mit dem Rad am Tatort vorbei. Böhm identifizierte sie als eine vermeintliche Linke und trat ihr noch beim Abbremsen gegen den Oberkörper.
„Das war schon sportlich“, erinnerte sie sich an den Vorfall. Damals wie heute konnte sie den Angriff, der für sie vollkommen unvermittelt kam, nicht fassen. „Das kann doch nicht wahr sein.“ Sie erlitt damals nur leichte Verletzungen. Anschließend soll Böhm die 30-Jährige beleidigt haben, weswegen das Amtsgericht Leipzig den vorbestraften 33-Jährigen in Haft schicken wollte.
Erst in der Berufungsverhandlung am Landgericht hatte sich der Neonazi geständig gezeigt. Seine Berufung beschränkte er auf den Strafrahmen der Körperverletzung. Den Vorwurf einer Beleidigung gegen E. sowie eine Nötigung gegen eine Sachbearbeiterin des Jobcenters im Dezember 2014 bestritt er weiterhin.
Reue zeigte er bei der Zeugenaussage von E.: Er entschuldigte sich ausführlich und übergab der Geschädigten 500 Euro als Schmerzensgeld – eine Geste, die das Gericht ihm hoch anrechnete.
Im Plädoyer warf Strafverteidiger Mario Thomas den Strafverfolgungsbehörden vor, dass bei seinem Mandanten andere Maßstäbe angewendet werden würden. Ermittlungen wegen zahlreicher Angriffe auf Böhm würden eingestellt und die kleinsten Verstöße von ihm verfolgt.
Dass Böhm nicht immer zufällig auf der Anklagebank saß, betonte dagegen die Staatsanwaltschaft. „Es ist aus der Vita abzulesen.“ Anhand einer Bewährungsstrafe wegen einer Körperverletzung von 2008 in Gießen wurde illustriert, dass die Gründe für sein strafbares Verhalten in der Persönlichkeit verankert sein müssten. „Wenn es nicht nach dem eigenen Kopf geht, wird er straffällig“ – deswegen und mehrerer Vorstrafen käme auch keine Bewährung mehr in Frage.
Auf der Richterbank sah man vieles anders. Die Bewährung läge sieben Jahre zurück und wäre daher unverhältnismäßig lang ausgefallen. Seitdem hätte sich der Angeklagte nur eine Verurteilung eingehandelt wegen eines Verstoßes gegen das Recht am eigenen Bild. „Der Angeklagte ist auf dem Weg in ein straffreies Verhalten“, schätzte der Vorsitzende Richter Klaus Kühlborn ein.
Zu den anderen vorgeworfenen Taten seien die zweifelsfreien Tatnachweise nicht erbracht worden, argumentierte das Gericht zudem. Daher wurde Böhm wegen der Körperverletzung an der Radfahrerin zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Drei Jahre lang darf er sich nun keine weiteren Straftaten erlauben.
Böhm solle zudem auf sein soziales Umfeld einwirken, damit es auf ihn bremsend einwirke, lautete ein gut gemeinter Hinweis von Kühlborn. Dass sein Umfeld genau hier ein Problem darstellen könnte, veranschaulichen die Vorwürfe, wegen denen er erst im Sommer in U-Haft wanderte. Zusammen mit seiner Lebensgefährtin soll er auf einen Fahrradfahrer eingeschlagen haben. Neben diesem Verfahren existieren noch drei weitere. Die Freiheit für Enrico dürfte daher auch in nächster Zeit eine gewisse Unsicherheit bergen.
Keine Kommentare bisher
Als aktiver Rechter erhält jemand eine günstige Sozialprognose?
Ein Oxymoron, eine Dummheit ist das.
Und man wundert sich über den zunehmenden Zulauf nach rechts?