Seit Monaten beschäftigten sich die Leipziger Gerichte mit zahlreichen Personen, denen die Herstellung und Produktion von Crystal vorgeworfen wird. Grigori A. (25) soll dabei eine zentrale Rolle gespielt haben. Gegen ihn und Sahak M. (48) wird seit Donnerstag nun am Landgericht Leipzig verhandelt.
Mit dem Chlorephedrin-Komplex, der zurzeit in parallelen Verfahren verhandelt wird und wurde, hat die Justiz nach wie vor Probleme. Aufgrund einer Erkrankung einer Schöffin musste ein Prozess am Landgericht gegen zwei 25- und 48-jährige Armenier von vorne begonnen werden.
Am Donnerstagvormittag startete das Landgericht in eine neue Runde. Grigori A. soll vier Kilogramm Crystal gegen 20 Kilogramm Chlorephedrin getauscht haben. Chlorephedrin ist ein wichtiger Ausgangsstoff für die Droge. A. soll eine zentrale Figur hinter der synthetischen Droge sein.
Die Verteidigung erneuerte im Prozesstermin ihre Kritik an der Staatsanwaltschaft. „Was ich gern hätte, wäre eine Erklärung der Staatsanwaltschaft“, so Strafverteidiger Endrik Wilhelm. In dieser sollte dann erklärt werden, dass nicht weiter zu den angeklagten Vorwürfen ermittelt werde. Unter der Verantwortung von Oberstaatsanwältin Elke Müssig liefen Ermittlungen des Bundeskriminalamts weiter entgegen der Bestimmungen der Strafprozessordnung.
„Ich werde hier keine verbindliche Erklärung abgeben können“, entgegnete Staatsanwalt André Kuhnert. Er sei nur die Sitzungsvertretung und nicht der Sachbearbeiter. Zudem könnten durch noch laufende Ermittlungen in anderen Verfahren zum Chlorephedrin-Komplex weitere Beweise auftauchen – eine Aussage, die nicht zur Beruhigung der Verteidigung beitrug.
„Es sind bändeweise Akten, die dem Gericht nicht vorgelegt werden“, kritisierte Verteidiger Wilhelm. Sie würden nach und nach eintreffen und damit eine Verteidigung verunmöglichen. „Was machen sie eigentlich im Verfahren?“, fragte Wilhelm und warf der Staatsanwaltschaft vor, dass sie dem Bundeskriminalamt nicht habhaft werden würde.
Der Vorsitzende Richter Rüdiger Harr versuchte, die Wogen zu glätten. Zurzeit ginge es nur noch um eine unvollständige Lichtbildmappe. „Es ist sicherlich nicht ganz optimal gelaufen“, räumte er die problematischen Umstände ein. Das Gericht habe zudem versucht, bereits im Vorfeld weitere Akten aus dem Verfahren bei einer anderen Kammer vorsorglich heranzuziehen, die im Zusammenhang mit den angeklagten Vorwürfen stünden.
Anschließend zog sich das Gericht in eine mehrstündige Beratung zurück. Erst kurz nach dem Mittag wurde die Verhandlung fortgesetzt und die besprochenen Punkte der Öffentlichkeit mitgeteilt.
Eine Verständigung habe nicht stattgefunden, so Richter Harr, aber den Strafrahmen habe man in Abstimmung mit den Parteien eingrenzen können. Für Grigori A. stünden fünf bis sechs Jahre Freiheitsstrafe im Raum. Bei einem Geständnis, das über die reine Tatbeteiligung hinausgehe, verschiebe sich der Rahmen auf vier bis fünf Jahre. Für den Mitangeklagten Sahak M. käme eine Bewährungsstrafe noch in Betracht. Sollte er ebenfalls geständig sein, wäre dies sicher.
Zur Anklageverlesung kam es allerdings nicht, diese ist erst Anfang Dezember geplant. Richter Harr vermittelte den Eindruck, die Grundlage für prozessuale Fehler um jeden Preis verhindern zu wollen. „Es gehe darum, nicht nur schnell, sondern auch gründlich zu sein.“ Eine Abkürzung des jetzigen Verfahrens würde die Kammer entlasten, so der Vorsitzende.
Die Verhandlung wird fortgesetzt.
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