Im Dezember 2014 stach Moatez C. (28) in einem Geschäft in der Eisenbahnstraße Faith B. (22) ein Messer in den Bauch, er überlebte dank einer Notoperation. Die genauen Motive der Tat sind bis heute unklar. Die 1. Strafkammer des Landgerichts verurteilte den 28-Jährigen am Donnerstag zu fünf Jahren Haft wegen versuchten Totschlags.
Über das Geschehen am 18. Dezember 2014 konnte sich die 1. Strafkammer des Landgerichts kein richtiges Bild machen. „Wir haben hier ein Verfahren“, merkte der Vorsitzende Hans Jagenlauf zu Beginn der Urteilsbegründung an, „dass die Kammer nicht begeistert hat.“
Der Angeklagte, der Geschädigte und weitere Zeugen hätten Angaben gemacht, die sehr widersprüchlich waren. „Man kann keinem so richtig glauben“, so Jagenlauf.
C. hatte in seiner Einlassung angeben, dass er vom Geschädigten bestohlen worden sei. Er warf B. vor, in Einschüchterungen und Schutzgelderpressungen innerhalb der tunesischen Community verwickelt gewesen zu sein. Belegen konnte er dies nicht. Die beiden Tunesier hatten sich in einer Leipziger Flüchtlingsunterkunft kennengelernt.
Die Einlassungen zum Tatablauf konnte das Gericht als unglaubwürdig nachweisen. Der 28-Jährige hatte gesagt, dass B. ins Messer gefallen sei. Die Waffe hatte er vorher aus Angst ergriffen, weil er einen weiteren Übergriff befürchtet hatte. „Das ist ziemlicher Quatsch“, bewertete der Vorsitzende die Aussage zum Stich anhand von forensischen Untersuchungen. „Die Darstellung ist hinreichend widerlegt.“ Einzig die Aussagen des Ladenbesitzers seien glaubwürdig gewesen.
Die Anklage lautete ursprünglich auf versuchten Mord, dem folgte die Kammer allerdings nicht. Es fehlen belastbare Aussagen, die Merkmale für einen Mord, wie beispielsweise Heimtücke, zweifelsfrei belegen würden.
Aufgrund der potenziell tödlichen Verletzungen, die dem Geschädigten zugefügt wurden, der Flucht des Angeklagten vom Tatort und der damit einhergehenden unterlassenen Hilfe, sah das Gericht eine Tötungsabsicht bestätigt.
Der Angeklagte sei zwar vorbestraft, die Mehrzahl der Taten seien allerdings nur „Kleinigkeiten“. Das Vorhandensein einer Verurteilung wegen einer Bedrohung sei bedenklich im Zusammenhang mit der Tat. Das Gericht verurteilte daher den 28-Jährigen zu fünf Jahren Haft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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