An einem typischen Montag treffen sich Legida und seine Gegner abends auf der Straße. In dieser Woche bot der Wochenstart einen zusätzlichen Termin: vor Gericht. Ein bekannter Rechter aus dem Legida-Anhang klagte gegen Behauptungen von „No Legida“. Mit Erfolg.
Die Legida-Demonstration am 14. September blieb vielen Teilnehmern und Beobachtern in denkwürdiger Erinnerung. Damals war es dem antirassistischen Gegenprotest erstmals gelungen, fast den kompletten Aufzug zu blockieren. Die an jenem Abend zahlreich vertretenen Neonazis und Hooligans verloren daraufhin die Beherrschung und provozierten mit Gewalt eine Auflösung ihrer Versammlung.
Denkwürdig war dieser Abend aber auch, weil später ein Video im Internet auftauchte, in dem eine bekannte Person aus dem rechten Spektrum identifiziert werden konnte: Reinhard Rade, nach der Wende eine der Führungspersonen beim Aufbau rechter Strukturen im Osten Deutschlands, hier Anfang der 90er Jahre tätig für die „Republikaner“. Die Online-Plattform „No Legida“ veröffentlichte daraufhin einige biographische Informationen, die aus verschiedenen Presseartikeln zusammengestellt worden waren.
Dagegen ging Rade gerichtlich vor, woraufhin die Informationen wieder von der „No Legida“-Seite verschwinden mussten. Final sollte die Angelegenheit nun vor Gericht geklärt werden. Rade ließ sich von Legida-Anwalt Arndt Hohnstädter vertreten, ihm gegenüber saßen Marcel Nowicki und Rechtsanwalt Jürgen Kasek, der zugleich Landesvorsitzender der sächsischen Grünen ist.
Die vorsitzende Richterin Schröpfer machte sehr schnell klar, dass sie Rade im Recht sieht: „Die Quellen reichen zur Glaubhaftmachung der Behauptungen nicht aus. Es ist daher davon auszugehen, dass diese unwahr sind.“ Konkret ging es um Waffengeschäfte und eine angebliche Mitgliedschaft in einer Wehrsportgruppe. Andere Details seiner Biographie bleiben davon unberührt und dürfen weiterhin verbreitet werden.
Kasek verwies während des Prozesses zudem darauf, dass es Nowicki nicht darum gegangen sei, eine Person in Misskredit zu bringen. „Es sollte aufgezeigt werden, welche Personen sich an den Legida-Aufmärschen beteiligen.“ Nowicki muss die Gerichts- und Anwaltskosten tragen. Sollte er die Behauptungen wiederholen, droht ihm eine Geldstrafe.
Im Anschluss an den Prozess suchte Rade noch im Gerichtssaal das klärende Gespräch mit Nowicki. Das Interesse daran beruhte jedoch nicht auf Gegenseitigkeit.
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