Der Betreiber des Drogenversands "Shiny Flakes", Maximilian S. (20), hat mit Betäubungsmitteln über vier Millionen Euro umgesetzt. Dies legen Aussagen eines IT-Experten des Landeskriminalamts nahe. Ein exakter Wert lässt sich allerdings nicht ohne Weiteres ermitteln.
Maximilian S. akzeptierte als einziges Zahlungsmittel die Krypto-Währung Bitcoins. Deren Kurs unterliegt starken Schwankungen. “Angebot und Nachfrage bestimmen den Preis”, erklärte IT-Ermittler Marcel S. (38) am Freitag dem Landgericht. Der Spezialist vom sächsischen Landeskriminalamt hat ermittelt, dass der Angeklagte von Dezember 2013 bis zu seiner Verhaftung am 26. Februar 2015 insgesamt 15.191 Bitcoins umgesetzt hatte. Eine dieser digitalen Münzen ist zurzeit rund 200 Euro wert. Im vergangenen Februar ließen sich auf Online-Marktplätzen noch circa 300 Euro pro Bitcoin erzielen. Aus den Zahlen geht hervor, dass “Shiny Flakes” mit den illegalen Rauschgiftgeschäften rund vier Millionen Euro umgesetzt haben muss.
“Ein Großteil der Bitcoins wurde verschoben, so dass wir nur 1.197 Bitcoins sicherstellen konnten”, berichtete der Kriminalbeamte. Das digitale Geld wurde seitens der Justiz bisher nicht notveräußert, also in Euro umgetauscht, um es der Staatskasse zuführen zu können. Maximilian S. hat keinen Anspruch auf das sechsstellige Vermögen, da er es auf illegalem Wege erlangt hatte.
Neben den Bitcoins konnten die Ermittler bei der Durchsuchung des Kinderzimmers des Angeklagten neben 360 Kilo Rauschgift 49.000 Euro in bar sicherstellen. Außerdem beschlagnahmten die Beamten diverse Hardware, Mobiltelefone, Verpackungsmaterialien, ein hochwertiges Kameraset und einen Fernseher. Viel mehr ist von den horrenden Umsätzen des Drogenhändlers nicht übrig geblieben.
Auf zwei digitale Geldbörsen, genannt “Wallets”, die der Dealer bei einem luxemburgischen Anbieter angelegt hatte, konnten die Ermittler in Ermangelung der Passwörter nicht zugreifen. Zwar hatte Maximilian S. die meisten seiner Logins zur Freude der Polizei auf seinen Computern gespeichert. Die Zugänge zu diesen beiden Bitcoin-Konten waren anscheinend nicht darunter. “Auf den zwei verschlossenen Wallets ist nichts drauf”, versicherte Verteidiger Stefan Costabel.
Sein Mandant ließ ausrichten, er erinnere sich nicht an die Zugangsdaten. Der Prozess wird am 2. November fortgesetzt. Dann wird möglicherweise schon das Urteil gesprochen werden. Maximilian S. drohen bis zu 15 Jahren Haft.
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Maximilian S. akzeptierte als einziges Zahlungsmittel die Krypto-Währung Bitcoins.
Wäre es möglich, in einen späteren Beitrag etwas näher auf diese Krypto – Währung einzugehen bzw. wie das in der Praxis funktioniert?
Ich wäre sehr dankbar.