Grigori A. (25) muss sich seit Donnerstag wegen unerlaubten Handelns mit Betäubungsmitteln vor dem Landgericht verantworten. Der 25-Jährige soll im September 2014 bei zwei Vietnamesen aus der Tschechischen Republik vier Kilo Methamphetamin bestellt haben. Als Bezahlung vereinbarten die mutmaßlichen Dealer 20 Kilo des Crystal-Grundstoffs Chlorephedrin. Am 1. Oktober platzte der Handel, weil der Drogenkurier auf dem Weg von Karlstadt nach Leipzig in eine Kontrolle geriet.
Der Angeklagte gilt für die Ermittler als Kopf einer armenischen Dealer-Clique. Zu Prozessauftakt nahmen gut ein Dutzend Unterstützer auf den Zuschauerplätzen statt. Unter ihnen Armen T. (23), der wegen der Beteiligung an der gescheiterten Übergabe am 14. September zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden war. Grigori A. machte von seinem Schweigerecht Gebrauch. Sein Mitangeklagter, Sahak M. (48), der über einen Mittelsmann das Chlorephedrin von dem Leipziger Pharmahändler Peter-Philipp F. (33) bezogen hatte, ließ über seinen Verteidiger Frank Wilhelm Drücke ausrichten, er habe mit der Sache nichts zu tun.
Drücke und sein Dresdner Kollege Endrik Wilhelm schossen sich sodann auf die Staatsanwaltschaft ein. Beide beantragten Beweisverwertungsverbote in Bezug auf die Resultate von Telefonüberwachungen. Dazu muss man wissen, dass Ermittler des Bundeskriminalamts dem vermeintlichen Drogenring durch abgehörte Telefonate auf die Spur gekommen waren. Begründung: Die Ermittlungsrichter hätten vorgefertigte Beschlüsse unterzeichnet, die die Staatsanwaltschaft auf dem Briefpapier des Amtsgerichts gefertigt hatte. Eine inhaltliche Prüfung, wie sie die Strafprozessordnung vorsieht, habe nicht stattgefunden.
Verteidiger Wilhelm zitierte grammatikalische Schnitzer und peinliche Zahlendreher. “Die Beschlüsse würden in einem Staatsexamen nicht einen Punkt bekommen”, subsumierte der Rechtsanwalt. Die 8. Strafkammer wollte sich zu dem heiklen Thema zunächst einmal nicht positionieren. Allerdings steht offenbar zur Diskussion, die beteiligten Richter als Zeugen vorzuladen.
Kronzeuge Florian M. schilderte die Übergabe von 2,8 Kilo Crystal in einem Schkeuditzer Hotel durch Grigori A. an dessen Geschäftspartner Hussein S. (37). Der Mittdreißiger, der aus Furcht vor Repressalien keine näheren Angaben zu seiner Person machte, war an der Aktion beteiligt, indem er das Drogenpaket in seiner Mercedes E-Klasse im Anschluss quer durch die Stadt kutschierte. Hussein S. machte zur Sache keinerlei Angaben. Als der Leipziger, der zurzeit eine Haftstrafe verbüßt, aus dem Saal abgeführt wurde, spendierte er seinem Bekannten zahlreiche Abschiedsgesten. Der Prozess wird fortgesetzt.
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