Im Oktober 2014 verurteilte das Amtsgericht Leipzig den Polizisten Felix S. (25) zu einer Geldstrafe, weil er Dennis T. (32) wegen einer Ordnungswidrigkeit vom Rad gerissen haben soll. S. ging in Berufung. Am Mittwoch verhandelte Richterin Susanne Vogt den Fall am Landgericht Leipzig und kam zu keiner Entscheidung. Der Angeklagte rechtfertige sein Vorgehen in seiner Einlassung.
Eine erstaunliche Szene soll sich nach Zeugenaussagen am 8. Januar 2013 in den Abendstunden an der Kreuzung Karl-Liebknecht-/Kurt-Eisner-Straße ereignet haben.
„Ich dachte, es wäre ein Überfall“, schilderte der 32-Jährige Matthias S. eine Polizeimaßnahme. Dennis T. war kurz zuvor langsam an ihm vorbeigefahren, um in den angepeilten Fahrradkeller zu gelangen. „Ich habe eine Person in Schwarz gesehen, die den Fahrradfahrer ziemlich brutal niedergerissen hat“, sagte der Zeuge aus. Die Ereignisse trugen sich direkt vor seiner Nase zu.
An eine Vorwarnung, dass Felix S. ihn anhalten wolle, konnte sich der Geschädigte nicht erinnern. „Meine erste Intention war, dass ich überfallen werde“, so T. – Erst beim Aufsehen hatte er gemerkt, dass es ein Polizist war, der ihn zu Fall brachte. Er zog sich mehrere Prellungen und Schürfwunden zu. „Mehr psychisch als physisch“ seien die Folgen gewesen, erklärte der 32-Jährige vor Gericht.
Felix S. dagegen sah seine Handlungen gerechtfertigt. Zum damaligen Zeitpunkt war er gerade auf der letzten Instanz seiner Polizeiausbildung. „Ich bemerkte einen Fahrradfahrer“, las der Angeklagte aus seiner Erklärung vor. „Halte den an“, habe sein Kollege ihn angewiesen.
Die Begründung für die Maßnahme soll eine überfahrene Fußgängerampel gewesen sein. Zudem sei er in den Abendstunden ohne Licht unterwegs gewesen.
„Polizei, halten Sie an“ hatte der Angeklagte laut seiner Einlassung gerufen. T. soll aber nicht angehalten haben und ihm sogar ausgewichen sein. Zwei Passanten, darunter Matthias S., die damals anwesend waren, konnten sich allerdings nicht an einen entsprechenden Ausruf erinnern.
„Es wäre zu schnell gegangen“, war sich Harald-Hermann S. (33) sicher, dass T. gar nicht mehr reagieren hätte können. „Wie ein Footballspieler“ hätte der angehende Beamte ihn in der Fahrt vom Sattel gerissen. „Ich dachte es ist ein Schwerverbrecher.“
Die gehörten Aussagen widersprachen deutlich am Mittwochvormittag den Ausführungen des Angeklagten, allerdings konnte der damalige Kollege Guido G. aufgrund einer Krankschreibung nicht gehört werden. Bei der Vernehmung damals am Amtsgericht stützte er die Aussage des 25-Jährigen, der mittlerweile als Beamter in Sachsen arbeitet. Vorsitzende Vogt fasste daher den Beschluss, einen weiteren Termin anzusetzen, um G. zur Sache zu hören.
Nachtrag 21.09.2015:
“Das Verfahren ist am 18.9. beendet worden und führte zur Aufhebung des amtsgerichtlichen Urteils und Freispruch”, teilte am Montagmorgen Pressesprecher Hans Jagenlauf mit. Eine schriftliche Urteilsbegründung läge noch nicht vor. Die Staatsanwaltschaft hat nun noch die Möglichkeit weitere Rechtsmittel einzulegen.
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